Freitag, 17. April 2026

InterviewGemeinsame Sache machen

[02.06.2017] Die Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen sollen verknüpft werden. Um dieses Ziel zu erreichen, kann der Bund den Kommunen bald IT-Komponenten vorschreiben. Kommune21 sprach mit Dieter Rehfeld, Geschäftsführer von regio iT, über die Pläne.
regio iT-Geschäftsführer Dieter Rehfeld

regio iT-Geschäftsführer Dieter Rehfeld

(Bildquelle: regio iT)

Herr Rehfeld, in den kommenden fünf Jahren sollen die Portale aller staatlichen Ebenen verbunden werden. Wie bewerten Sie diese Pläne?

Ich halte das für einen wichtigen und richtigen Schritt, um die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung voranzubringen. Wenn es tatsächlich gelänge, die Portale so miteinander zu verbinden, dass die Nutzer behördenübergreifend Informationen und Services erhalten – das wäre schon eine tolle Sache.

Geregelt werden die Pläne im Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG), das im Juni verabschiedet werden soll. Darin heißt es: Um den Portalverbund zu schaffen, kann der Bund durch Rechtsverordnung den Kommunen bestimmte IT-Komponenten vorgeben. Wie ist das zu verstehen, welche IT-Komponenten sind gemeint?

Ehrlich gesagt, ist mir auch noch nicht klar, was hiermit konkret gemeint ist. Wenn damit gemeint sein sollte, dass der Bund in Abstimmung mit Ländern und Kommunen Standards vorgibt, dann ist das eine sinnvolle Strategie. Sehr begrüßen würde ich beispielsweise eine Vorgabe dahingehend, dass alle Verwaltungsportale eine Möglichkeit bieten müssen, sich zu authentifizieren und das nationale Nutzerkonto zu verwenden – natürlich nur bei Wunsch des Nutzers. Dabei wäre es sicher gut und hilfreich, wenn der Bund auch die kommunalen Rechenzentren als Partner für eine nationale Infrastruktur sehen würde. Eine Kooperation der öffentlichen Dienstleister von Bund, Ländern und Kommunen ist hier wichtig. Dies immer in Verbindung mit dem Ansatz der deutschen Industrie rund um Allianz und Deutsche Bank, einen Generalschlüssel fürs Internet zu schaffen. Dieser Generalschlüssel sollte nach meiner Auffassung nicht allein der Privatwirtschaft überlassen, sondern in Form einer Public-Privat-Partnership realisiert werden.

Welche Konsequenzen haben solche Vorgaben aus Ihrer Sicht für die Digitalisierung von Staat und Gesellschaft?

Hieraus kann eine Dynamik für die Digitalisierung von Staat und Gesellschaft entstehen – vorausgesetzt, wir haben ein gemeinsames Verständnis von diesen nationalen Vorgaben und sind auch bereit, gemeinsam daran zu arbeiten und die entsprechenden finanziellen Ressourcen zu aktivieren und bereitzustellen.

Was muss dann geschehen?

Unter Digitalisierung wird in Deutschland in erster Linie immer noch die Optimierung und Digitalisierung bestehender Geschäfts- und Verwaltungsprozesse verstanden. Die eigentliche digitale Transformation ist aber die völlige Veränderung und die Kreierung neuer Geschäftsprozesse. So würde ich zum Beispiel in der Verwaltung die gemeinsame Portalstrategie von Bund, Ländern und Kommunen darauf ausrichten, dass wir zu einer datenbasierten Verwaltung kommen und die digitale antragsbasierte Verwaltung hinter uns lassen. Denn so schön Portale auch sind: Wir machen derzeit doch nichts anderes, als Formulare umzustellen. Was bisher vom Bürger analog ausgefüllt werden musste, kann nun digital ausgefüllt werden. Das ist keine Innovation. Besser wäre es, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung so zu konzipieren, dass eine Steuerung der für den Bürger hilfreichen Verwaltungsprozesse auf Basis vorhandener Daten möglich wird. Das selbstverständlich immer unter Beachtung von Datensouveränität und Datenschutz. Klassisches Beispiel hierfür ist der Personalausweis. Wir wissen, wann die Gültigkeit eines Ausweises endet. Warum unterstützen wir den Bürger hier nicht aktiv? Dies geschieht nur in wenigen Verwaltungen.

„Wir müssen die digitale antragsbasierte Verwaltung hinter uns lassen.“
Mit welchen Kosten und Aufwänden ist zu rechnen, wenn der Bund den Kommunen zentrale Software-Lösungen, beispielsweise im Meldewesen, vorschreibt?

Die regio iT kommt bei einer Beispielrechnung für ein bundeseinheitliches Meldewesen, das in einem regionalen Rechenzentrum bereitgestellt werden soll, bei 1,5 Millionen Einwohnern auf kalkulatorische Gesamtkosten von 15 Millionen Euro, also auf einen Umstellungsaufwand von zehn Euro pro Einwohner. Sicherlich kommen im Meldewesen sehr anspruchsvolle Software-Lösungen zum Einsatz, aber man kann pro kommunaler Anwendung, die auf bundesweit einheitliche Lösungen migriert werden soll, von einem kalkulatorischen Aufwand zwischen fünf bis zehn Euro pro Einwohner und Verfahren ausgehen. Auf dieser Basis können also die Bundesaufwandskosten geschätzt werden. Zu klären bleibt, wer diese Kosten trägt.

Viele Kommunen bieten digitale Verwaltungsdienstleistungen ja bereits über ein Portal an. Welche Alternativen sind denkbar, um einen Portalverbund ohne zentrale Vorgaben des Bunds zu schaffen?

Ich sehe hier keinen Widerspruch. Ich finde es durchaus sinnvoll, wenn der Bund stärker koordiniert und auch Rahmenbedingungen schafft. Denn es ist ja nicht so, dass die Kommunen flächendeckend den Weg der Digitalisierung gehen. Wir haben nach wie vor viele Kommunen, die es für ausreichend halten, ihren Bürgern eine Website als Informationsmedium anzubieten und einige Formulare, die dann statt analog nunmehr digital ausgefüllt werden können. Ein Portalverbund könnte aber die Basis sein, um beispielsweise künstliche Intelligenz – also etwa sprachgesteuerte Lösungen – auf jeder Seite der öffentlichen Verwaltung zu implementieren. Die dahinterliegende Software könnte dann auf das gesamte Informationspotenzial von Bund, Ländern und Kommunen zurückgreifen. In einer sinnvollen gemeinsamen IT-Strategie von Bund, Ländern und Kommunen sehe ich enorme Potenziale für die Effektivität und Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung. Das wird allerdings kosten.

Voraussetzung für den Zugang zum Portalverbund ist ein Bürgerkonto. Reichen die Möglichkeiten des neuen Personalausweises für die Authentifizierung aus oder werden andere Varianten für eine digitale Identität benötigt?

Das Thema digitale Identität ist eine Schlüsselfrage für die weitere digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Deshalb ist es zu begrüßen, dass ein bundesweites Nutzerkonto eingeführt werden soll. Die mittlerweile entstandenen Servicekonten in den Bundesländern und Kommunen müssen aber weiter genutzt werden können. Hier gibt es ja Verfahren, die man alternativ – je nach Sicherheitsniveau – nutzen könnte. Wenn es gelänge, zum Beispiel die Banken in ein solches Authentifizierungsverfahren einzubeziehen, dann wäre es vielleicht denkbar, dass man sein Authentifizierungsverfahren bei der Bank nutzt, um sich beim Bürgerkonto seiner Kommune anzumelden. Dies setzt natürlich eine intelligente Strategie voraus, die es erlaubt, solche sicheren Authentifizierungsverbünde zu konzipieren. Oder was besonders innovativ wäre: Die Authentifizierung erfolgt quasi appgesteuert von jedem Smartphone eines Nutzers.

Interview: Alexander Schaeff




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