Baden-WürttembergLand erweitert Breitbandinitiative II
Baden-Württemberg ergänzt die Breitbandinitiative II und will sie direkt von der Europäischen Kommission genehmigen lassen. Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz meldet, konnte das Land bis vor Kurzem knapp nicht wirtschaftliche Ausbauprojekte von Telekommunikationsunternehmen so fördern, dass sie für die in der Ausschreibung siegreichen Firmen finanzierbar war. Dies sei über die Deckung der so genannten Wirtschaftlichkeitslücke möglich gewesen. Diese von der EU genehmigte Förderung könne nun nicht mehr erfolgen, da die Bundesregierung eine erneute Notifizierung in der EU nicht erwirkt habe. „Das bedeutet konkret, dass das Land aktuell 13 baden-württembergische Kommunen Wirtschaftlichkeitslücken beim Netzbetrieb nicht fördern darf“, kritisiert Verbraucherminister Alexander Bonde. „Nach der Vorstellung der Digitalen Agenda der Bundesregierung erwarten wir nicht mehr, dass die Bundesregierung noch in dieser Richtung tätig wird. Deswegen handeln wir selbst, ergänzen unsere eigene Breitbandinitiative II um die entsprechenden Passagen und streben nun an, sie direkt von der EU-Kommission genehmigen zu lassen. Das ist ein aufwendiger Prozess, aber auf die Bundesregierung kann man beim Breitband-Ausbau leider nicht vertrauen.“ Aufgrund neuer EU-Leitlinien zum Breitband-Ausbau vom 26. Januar 2013 waren die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre nationalen Vorschriften binnen eines Jahres an EU-Vorgaben anzupassen. Laut der Meldung hat es die Bundesregierung jedoch versäumt, die bestehende Bundesrahmenregelung Leerrohre zu einer Rahmenregelung für Höchstgeschwindigkeitsnetze (NGA) fortzuschreiben und fristgerecht notifizieren zu lassen. Eine solche Notifizierung sei durch die Bundesregierung eigentlich für Mitte 2014 avisiert worden. Mit dem Schreiben des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27. Mai 2014 sei den Ländern zwar eine angepasste Bundesrahmenregelung Leerrohre übersandt worden. Diese sehe aber die Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke für den Betrieb von NGA-Netzen nicht mehr vor. Da das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz laut eigenen Angaben nicht mehr mit einer zeitnahen Notifizierung einer NGA-Rahmenregelung des Bundes rechnet, wird das Land die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitband-Förderung im Rahmen der Breitbandinitiative II vom 12. Mai 2012 im Sinne der EU-Leitlinien zum Breitband-Ausbau fortschreiben und bei der EU-Kommission notifizieren lassen.
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