Montag, 16. Februar 2026

BremenLeitbild und Kriterien der Bürgerbeteiligung

[23.11.2018] Ein Leitbild für die Bürgerbeteiligung hat der Bremer Senat beschlossen. In dessen Erarbeitung wurde unter anderem der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiräte der Bremischen Bürgerschaft einbezogen sowie die Ergebnisse einer Bürgerbefragung.

Ein Leitbild für gute Bürgerbeteiligung hat laut eigenen Angaben der Bremer Senat beschlossen. Erarbeitet wurde es in einem langen und umfangreichen Prozess unter Einbeziehung des „Ausschusses für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiräte“ der Bremischen Bürgerschaft, der auch von externen Akteuren wie dem Bremer Netzwerk Bürgerbeteiligung unterstützt wurde. Wie der Sitzungsvorlage des Senats vom 13. November 2018 zu entnehmen ist, enthält das nun vorliegende Leitbild unter anderem verbindliche Kriterien bezüglich der Frage, ob und wann ein Bürgerbeteiligungsverfahren eingeleitet werden soll. Von starren einheitlichen Kriterien habe man dabei bewusst abgesehen. Stattdessen werde auf politische Entscheidungsprozesse gesetzt, die sich auf das Zusammenwirken der zuständigen Akteure beziehen. „Dieses neue Leitbild stellt einen wichtigen Beitrag für das demokratische Zusammenleben in unserer Gesellschaft dar“, sagt der Präsident des Senats, Bürgermeister Carsten Sieling. „Eine gute Bürgerbeteiligung fördert die Identifikation mit unserer Stadt, stärkt den Gemeinsinn und den sozialen Zusammenhalt. Ich danke allen, die daran mitgearbeitet haben. Die Bremer Bürgerinnen und Bürger können nun nach verlässlichen Kriterien die Entwicklung in unserer Stadt aktiv mitgestalten.“
Wie der Sitzungsvorlage des Senats weiter zu entnehmen ist, hat die Stadtbürgerschaft mit Beschluss vom 10. Oktober 2013 den Senat aufgefordert, unter Einbezug der Beiräte und Bürger sowie aller Ressorts bis Anfang 2015 einen Entwicklungsplan Bürgerbeteiligung zu entwerfen. Eine Arbeitsgruppe habe diesen unter Federführung der Senatskanzlei umgesetzt. Nach einem Werkstattgespräch mit den Ressorts seien eine Bestandsaufnahme sowie ein Erfahrungsaustausch über die jeweiligen Beteiligungsprojekte vorgenommen worden. Des Weiteren führte das Bremer Netzwerk Bürgerbeteiligung (BNB) eine Bürgerbefragung durch. Auch die Ergebnisse der Evaluation des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter durch das Institut für Politikwissenschaft der Universität Bremen seien von der Arbeitsgruppe ausgewertet worden. Ferner habe sie sich mit den Erfahrungen aus anderen Städten sowie bundesweiten Netzwerken beschäftigt. Die jetzige Vorlage des Leitbilds ist mit der Senatorin für Finanzen, dem Senator für Inneres, dem Senator für Kultur, der Senatorin für Kinder und Bildung, dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, dem Senator für Justiz und Verfassung, dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr sowie der Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit abgestimmt. Auch die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau sowie der Landesbehindertenbeauftragte haben Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten; ihre Anregungen seien berücksichtigt worden.





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