E-Government-GesetzLob und Kritik

Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar: E-Government-Gesetz lässt Chancen für besseren Datenschutz und mehr Transparenz ungenutzt.
(Bildquelle: Bundesregierung/Denzel)
Im Rahmen der 910. Sitzung des Bundesrats in der kommenden Woche (7. Juni 2013) steht auch die Abstimmung über das E-Government-Gesetz des Bundes auf der Agenda. Der Finanzausschuss des Bundesrats hat der Länderkammer im Vorfeld die Zustimmung empfohlen (wir berichteten). Das Unternehmen Francotyp-Postalia, dessen De-Mail-Verfahren neben anderen zum gesetzlich fixierten Standard für die vollelektronische Kommunikation in der Verwaltung wird, begrüßte dies. „Das E-Government-Gesetz stellt einen Meilenstein hin auf dem Weg zur medienbruchfreien Kommunikation dar. Es ist daher wichtig, dass es wie geplant im Juni verabschiedet wird“, meint Andreas Drechsler, Vorstand von Francotyp-Postalia. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, wies dagegen noch einmal auf erhebliche Defizite des Gesetzentwurfs hin. Er erklärte: „Das mit dem Gesetz verfolgte und von mir geteilte Ziel, angemessene rechtliche Rahmenbedingungen für das E-Government zu schaffen, wird leider in wesentlichen Punkten verfehlt.“ Insbesondere bemängelte Schaar fehlende Vorgaben zu einer verbindlichen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Übertragung besonders sensibler Daten mittels De-Mail, und dass es alleine im Ermessen der Behörden liege, ob und wie sie Bürgern Einsicht in elektronische Akten gewähren. Auch in Sachen Open Data sei der Entwurf unbefriedigend. „Ich hätte es begrüßt, wenn das E-Government-Gesetz hierzu verbindliche Vorgaben enthalten und es nicht ins Belieben der Behörden stellen würde, welche Informationen sie im Internet zu veröffentlichen haben“, so Schaar.
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