BrandenburgMobilgeräte für alle Lehrkräfte
Im Land Brandenburg sollen künftig jede Lehrerin und jeder Lehrer sowie alle Schulassistenzen Tablet-PCs erhalten, sofern sie sich im Landesdienst befinden. Darüber hat sich jetzt das Bildungsministerium (MBJS) mit dem Finanzministerium (MdFE) sowie dem Landkreistag Brandenburg und dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg verständigt.
Die Beschaffung der Endgeräte soll aus dem DigitalPakt und durch zusätzliche Landesmittel finanziert werden, so das MBJS. Dafür sei eine überplanmäßige Ausgabe im laufenden Haushaltsjahr erforderlich, die bereits vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtags gebilligt worden ist. Dazu sollen 7,3 Millionen Euro an noch verfügbaren Mitteln aus dem DigitalPakt eingesetzt werden; 6,5 Millionen Euro sollen aus dem aktuellen Etat des Bildungsministeriums kommen, so Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange. Bereits zum Schuljahresbeginn 2024/2025 sollen die ersten Geräte in Betrieb genommen werden.
Dienstgeräte vom Land
Durch den Einsatz der Bundes- und Landesmittel aus dem DigitalPakt Schule habe es bereits eine erhebliche Verbesserung der digitalen Ausstattung an Schulen im Land Brandenburg gegeben, so das MBJS. Speziell für die Ausstattung mit digitalen mobilen Endgeräten für Lehrkräfte stehen dem Land Brandenburg im DigitalPakt Schule 15,1 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Bis Ende 2023 haben die Schulträger selbst 7,8 Millionen Euro abgerufen und damit rund 8.000 Endgeräte beschafft. Der Bedarf sei aber deutlich höher: Das MBJS geht von insgesamt weiteren knapp 19.000 benötigten Endgeräten für Lehrkräfte aus. Deshalb hat das Land Brandenburg beschlossen, seine Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten auszustatten.
Die noch verfügbaren Mittel aus dem DigitalPakt und die Landesmittel werden sowohl für die Beschaffung von Endgeräten als auch für Software-Lizenzen verwendet. Für einen Übergangszeitraum will das MBJS auch die Administration der mobilen Endgeräte mit nicht verausgabten Mitteln seines Haushalts finanzieren. Damit soll die Nutzung der Geräte kurzfristig ermöglicht werden. Diese Übernahme erfolgt, falls die Voraussetzungen für die Administration von mobilen Endgeräten und deren Integration in die schulische Infrastruktur durch die Schulträger noch nicht vorliegen. Auf diese Weise werde ein sicherer und datenschutzkonformer Betrieb der Geräte für die Nutzung der zentralen schulischen IT-Infrastrukturen sichergestellt.
https://mdfe.brandenburg.de
https://www.stgb-brandenburg.de
https://www.landkreistag-brandenburg.de
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