Donnerstag, 5. Februar 2026

cit/DataportOnline-Antrag hilft gemeinnützigen Zwecken

[19.07.2022] Privatpersonen und Vereine in Hamburg und in Bremen können nun mit einem digitalen Antrag so genannte Kleine Lotterien für den guten Zweck – etwa Tombolas oder Verlosungen – elektronisch beantragen. Der Service des IT-Dienstleisters Dataport nutzt die Lösung cit intelliForm.

In den Hansestädten Bremen und Hamburg ist ein digitaler Antrag zur Genehmigung Kleiner Lotterien online gegangen. Umgesetzt wurde das neue digitale Antragsformular vom IT-Dienstleister Dataport unter Nutzung von cit intelliForm. cit intelliForm ist dabei Bestandteil der Online-Service-Infrastruktur von Dataport, die Basiskomponenten wie Authentifizierung, Postfach oder Payment übergreifend zur Verfügung stellt. Dies gab cit jetzt bekannt.
Kleine Lotterien sind genehmigte öffentliche Lotterien, Tombolas oder öffentliche Ausspielungen, bei denen Geldgewinne, Sachgewinne oder geldwerte Dienstleistungen verlost werden. Als fremdnützige Veranstaltung bis zu einem Spielkapital in Höhe von 40.000 Euro ist eine Kleine Lotterie von der Lotteriesteuer ausgenommen, sofern der Reinertrag für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet wird.
Mit dem Online-Dienst „Veranstaltung einer Lotterie“ kann die Genehmigung einer Verlosung für einen guten Zweck in den beiden norddeutschen Städten nun digital beantragt werden. Damit bekommen vor allem Vereine und Kirchengemeinden die Möglichkeit, alle Informationen an einer Stelle einzusehen und ihren Antrag schnell und einfach online zu stellen. Die Antragstellenden werden dabei von einem Formularassistenten durch den Antrag geführt und erhalten nach Absenden sofort eine Bestätigung des eingereichten Antrags. Auch der Upload von Verwendungsnachweisen kann direkt erfolgen.
Die Digitalisierung dieser Lotterieerlaubnis bedeutet nicht nur die OZG-konforme Bereitstellung eines Online-Dienstes, sondern sie unterstützt auch das wichtige gemeinnützige Engagement der Bürger, teilt cit weiter mit. Auch die zuständigen Sachbearbeiter profitieren von dem neuen Service: Da die Anträge digital und auf Plausibilität geprüft vorliegen, entfällt das fehleranfällige und aufwendige Erfassen der Informationen und der Vorgang kann schneller abgeschlossen werden.
Da Bremen und Hamburg in Zusammenarbeit mit Dataport auf dieselbe E-Government-Infrastruktur setzen, können sie gegenseitig von Synergien profitieren. In diesem Fall hatte Hamburg den Online-Antrag entwickelt und Bremen konnte ihn nachnutzen.





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