Kreis HarburgServiceportal erreicht Stufe drei
Im April 2019 fiel der Startschuss für das gemeinsame Serviceportal des Kreises Harburg und der Samtgemeinde Jesteburg. Es war die erste Plattform in Niedersachsen, die die Dienstleistungen eines Kreises und einer Gemeinde zusammenführt (wir berichteten). Mittlerweile hat das Serviceportal Stufe drei erreicht und ist sowohl inhaltlich als auch um Mitglieder gewachsen. Als neueste Partner nennt der Kreis die Stadt Buchholz, die Gemeinde Rosengarten und die Samtgemeinden Hollenstedt und Hanstedt. Ihre Bürger können nun ebenso wie die der bisherigen Serviceportalkommunen – Jesteburg, Winsen, Salzhausen und die Kreisverwaltung Harburg – Verwaltungsdienstleistungen vom Sofa aus in Anspruch nehmen. 60 Online-Services umfasst die Plattform derzeit. Beispielsweise können darüber ein Unterhaltsvorschuss beantragt, Abfallbehälter bestellt oder eine Bauplanauskunft eingeholt werden. Auch Online-Anhörungen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bebauungsplanauskünfte, Schülerfahrkartenanträge, das Erstellen einer Geburtsurkunde oder das Anfordern von Meldebescheinigungen ist möglich. Andere Services finden sich im Bereich Hundesteuer oder Kfz-Dienstleistungen. „Weitere Stufen des Serviceportals mit weiteren digitalen Dienstleistungen des Kreises und der Gemeinden sind in Vorbereitung“, kündigt Dennis Frey, Serviceportal-Projektleiter bei der IT-Kooperation Harburg (ITK) an. „Dazu gehören auch Dienstleistungen des Landes.“
Voneinander profitieren
„Ich freue mich, dass wir im Landkreis immer mehr Partner gewinnen und hoffe, dass auch die noch fehlenden Kommunen unserem Portalverbund beitreten“, sagt Landrat Rainer Rempe. Denn das bringe weitere Dynamik und Synergieeffekte für den Digitalisierungsprozess. Künftig müsse nicht mehr jeder jedes Rad neu erfunden werden, sondern es könne von der Arbeit der Partner profitiert werden. Dazu gehört laut Rempe auch, kommunale Dienstleistungen, die das Land Niedersachsen oder andere Bundesländer entwickeln, in das Kreisserviceportal aufzunehmen. Es sei jedoch noch sehr viel zu tun. „Wir sind in erheblichem Ausmaß von Leistungen Dritter abhängig. Bund und Land müssen zügig die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit wir alle Dienstleistungen vollständig digital anbieten können. Dafür haben wir einen Mitarbeiter in das Kompetenz-Team des Landes abgestellt“, sagt Rempe.
Behördendschungel lichtet sich
Der Einstieg in das Serviceportal erfolgt über den Link portal.landkreis-harburg.de. Unabhängig davon, ob der Kreis oder die jeweilige Gemeinde für einen gewählten Service zuständig ist, muss nur ein Nutzerkonto angelegt werden. Die Bezahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen ist per integriertem Online Payment möglich. Je nach Dienstleitung sind unterschiedliche Registrierungsniveaus erforderlich: Einige Dienstleistungen können per Gastzugang genutzt werden, für andere ist eine Nutzerregistrierung im Portal erforderlich, für wieder andere muss das Nutzerkonto über einen einmaligen Besuch beim BürgerService des Landkreises oder der teilnehmenden Städte und Gemeinden authentifiziert werden. „Der Behördenzuständigkeits-Dschungel lichtet sich durch das Serviceportal aber immer stärker“, sagt Rosengartens Bürgermeister Dirk Seidler. „Künftig werden wir zudem verstärkt Augenmerk darauf richten, die Benutzerfreundlichkeit der Plattform weiter zu optimieren.“
Entwickelt und umgesetzt wurde das kreisweite Serviceportal von den kommunalen Partnern, der ITK Harburg und IT-Dienstleister ITEBO auf Basis des Systems OpenR@thaus.
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