Schleswig-HolsteinWerbung fürs Digitalisierungsgesetz

Vor der abschließenden Landtagsbefassung wirbt Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Jan Philipp Albrecht für das neue Digitalisierungsgesetz.
(Bildquelle: Umweltministerium Schleswig-Holstein)
Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Jan Philipp Albrecht hat vor den abschließenden Beratungen des Landtags für eine Verabschiedung und ein schnelles Inkrafttreten des neuen Digitalisierungsgesetzes geworben. „Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz können wir einen Quantensprung für die moderne Verwaltung schaffen und Schleswig-Holstein als digitale Vorzeigeregion etablieren. Unser neues Regelwerk für digitale Behördengänge, offene Datensysteme und den sinnvollen Einsatz künstlicher Intelligenz hätte bundesweiten Vorbildcharakter“, sagte Albrecht.
Wie das Digitalisierungsministerium meldet, digitalisiert und regelt das neue Gesetz verschiedene Bereiche der Verwaltung. So sollen künftig alle Verwaltungsleistungen standardmäßig auch digital angeboten werden. Bürger und Unternehmen sollen ihre Behördengänge vollständig online abwickeln können, mit möglichst geringer Doppeleingabe von Antragsdaten und unter Wahrung ihrer Datenschutz- und Privatsphärenbelange. Albrecht erläutert: „Wir haben als Land dafür gesorgt, dass Bürgerinnen und Bürger im Internet schon heute rund 100 Dienstleistungen digital erledigen können. Mit dem neuen Gesetz lösen wir die Bremsen, damit der Online-Zugang noch schneller etabliert werden kann.“
Zukünftig sollen zudem grundsätzlich alle Informationen der Landesverwaltung über das Open-Data-Portal des Landes veröffentlicht und für eine unbeschränkte Nutzung durch Unternehmen, Bürger oder andere Behörden frei zur Verfügung gestellt werden. „Wir geben der Verwaltung einen klaren Rechtsrahmen zur Veröffentlichung von Daten und befördern damit den Ansatz transparenten, datengetriebenen Verwaltungs- und Regierungshandelns“, so Albrecht. Derzeit beinhaltet das Open-Data-Portal laut Ministeriumsangaben rund 18.800 Datensätze von 21 Behörden, 10 Kommunen sowie 15 sonstigen Datengebern.
Außerdem regelt das neue Digitalisierungsgesetz den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. Künstliche Intelligenzen könnten die Beschäftigten der Verwaltung unterstützen, den Verkehr regeln oder vollautomatisiert Steuerbescheide erstellen. Gleichzeitig müsse immer gewährleistet bleiben, dass Menschen die Kontrolle und Verantwortung über alle Prozesse behielten und Verbraucher- und Datenschutz eingehalten würden, betonte der Minister. „Im Zuge der Digitalisierung der Landesverwaltung werden ständig neue Technologien und moderne Anwendungen eingesetzt. Das Digitalisierungsgesetz ermöglicht dies und setzt auch Grenzen fest.“
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