KGStKritik an Deutscher Verwaltungscloud

Deutsche Verwaltungscloud: Das Portal für Clouddienste verursacht laut KGSt zusätzliche Betriebskosten.
(Bildquelle: 123rf.com)
Die Deutsche Verwaltungscloud (DVC) soll die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vorantreiben. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) bezeichnet sie in einer aktuellen Stellungnahme (Publikation 9/2025) als wichtigen Schritt zu mehr digitaler Souveränität. Doch sie mahnt auch: Ohne eine stärkere Einbindung der kommunalen Ebene bleibe das Potenzial der Plattform ungenutzt.
Die DVC ist keine eigenständige technische Infrastruktur, sondern ein Portal für Clouddienste, die bestimmte Standards erfüllen müssen – etwa zu Datensicherheit, Interoperabilität und Nachnutzbarkeit. Kommunen können diese Angebote nur über ihre IT-Dienstleister beziehen, sofern diese Mitglieder der genossenschaftlich organisierten govdigital sind. Eine direkte Beteiligung einzelner Kommunen ist derzeit nicht vorgesehen.
Kommunen ohne Einfluss
Die KGSt kritisiert, dass Kommunen so keinen direkten Einfluss auf Steuerung, Auswahl und Bewertung der angebotenen Dienste haben. Das führe zu einer „klaren fachlichen Steuerungslücke“. Kommunen müssten ihre IT-Strategie eigenständig steuern können – ein Grundprinzip moderner Verwaltung. Zugleich bemängelt die KGSt, dass viele der aktuell gelisteten Dienste technisch nicht innovativ seien. Es fehle an Schnittstellen (APIs), Modularität und Skalierbarkeit. „Cloud Computing muss mehr sein als nur ein anderer Speicherort“, heißt es. Statt bestehende Fachverfahren einfach umzuziehen, solle die DVC neue technische Lösungen fördern.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Kosten. Das Cloud-Service-Portal verursache Betriebsausgaben, ohne automatisch Mehrwert zu schaffen. Wenn bestehende Leistungen nun doppelt bezahlt werden müssten, steige der finanzielle Druck auf kommunale Haushalte. Ab 2026 sollen Kommunen zudem mit einer Servicepauschale von 8 bis 9 Prozent an den Betriebskosten beteiligt werden. Ziel ist es, die DVC ab 2029 vollständig eigenfinanziert zu betreiben.
Direkter Bezug von Clouddiensten
Als positiv bewertet die KGSt die Integration souveräner Dienste wie der Delos Cloud. Diese könnten bei anspruchsvollen Anwendungen – etwa mit Künstlicher Intelligenz – echten Nutzen bringen. Allerdings sei ein direkter Bezug für viele Kommunen praktikabler als der Umweg über das DVC-Portal.
Abschließend fordert die KGSt:
- eine stärkere Einbindung kommunaler Expertise in Architektur und Strategie der DVC,
- mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit,
- eine echte Cloudlogik mit modernen Technologien,
- und einen direkten Zugriff auf strategische Entscheidungen für Städte und Gemeinden.
Nur so könne die DVC ein wirklicher Motor für digitale Souveränität und föderale Zusammenarbeit werden, lautet das Fazit der KGSt.
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