Vitako / KGStUpdate der KI-Guideline für Kommunen

Die überarbeitete Leitlinie berücksichtigt die neuesten Entwicklungen unter anderem bei den Praxisanwendungen.
(Bildquelle: vitako.de)
Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako und die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) haben ihre im Jahr 2024 veröffentlichte Leitlinie Generative KI in Kommunalverwaltungen – Guideline und praktische Anwendungsfälle für Large Language Modelle (wir berichteten) überarbeitet. Wie die vorherige Leitlinie soll sie den Kommunalverwaltungen praxisnah zeigen, wie sie generative Künstliche Intelligenz (KI) und Large Language Models (LLM) zielgerichtet in den Arbeitsalltag integrieren können. Dabei berücksichtigt sie laut den Herausgebern „die Entwicklungen eines sich stetig verändernden Marktes, schärft das Verständnis für die Mehrwerte von LLM-Tools und sensibilisiert gleichzeitig für deren Chancen und Risiken“.
Zunächst ordnet das Papier die Begrifflichkeiten Chatbot, LLM und KI-System ein. Hernach wird dargelegt, welche Regelungen für einen verantwortungsvollen Einsatz von LLM-Tools innerhalb einer Kommunalverwaltung getroffen werden sollten. Hier geht es beispielsweise um den Verwendungszweck und -ausschluss von LLM, die im Rahmen einer Dienstanweisung oder allgemeinen Handlungsempfehlungen formuliert werden sollten. Weitere Punkte gehen auf den Datenschutz und das Amtsgeheimnis, die Datenqualität, das Urheberrecht, die Transparenz, Ethik und Verantwortung oder Qualifizierung ein.
Abschließend stellt die Leitlinie praxisnahe Anwendungsfälle vor. Hier finden Interessierte unter anderem Formulierungshilfen oder Prompt-Vorlagen für den LLM-Einsatz.
Die Guideline richtet sich laut Vitako an Führungskräfte und Sachbearbeitende.
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