SchilyePass berücksichtigt Datenschutz
Ab dem 1. November gibt die Bundesrepublik neue Reisepässe aus. In den Chips der neuen ePässe werden in der ersten Einführungsstufe zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert, ab März 2007 werden zusätzlich die Fingerabdrücke digital erfasst. Die Daten sind auf dem Chip gespeichert, eine zentrale Speicherung der Daten wird es nicht geben. Bisher ausgegebene Reisepässe bleiben gültig. Die Konferenz der europäischen Datenschutzbeauftragten hat im September 2005 Bedingungen aufgestellt, welche die neuen Reisepässe der Mitgliedstaaten erfüllen müssen, um dem europäischen Datenschutzrecht zu genügen. Ein nachträgliches Verändern der Daten im Chip, ein Auslesen im Vorbeigehen oder heimliches Abhören der Datenübertragung zwischen Chip und Lesegerät wird durch kryptografische Mechanismen wie die elektronische Signatur und Verschlüsselung verhindert. Im Einklang mit der Forderung der europäischen Datenschutzbeauftragten legen die deutschen Rechtsnormen außerdem fest, dass ein Auslesen der biometrischen Daten nur durch die zuständigen Behörden erfolgen darf. Bundesinnenminister Otto Schily sagte dazu: „Der neue ePass ist ein Sicherheitsgewinn für Deutschland. Er ist noch stärker gegen Fälschungsversuche geschützt und unterstützt künftig die Identitätsfeststellung bei der Grenzkontrolle. Bei der Konzeption der neuen Pässe waren Datenschutz und Datensicherheit ein wichtiges Anliegen. Die Daten auf dem Chip sind sicher gegen unberechtigte Zugriffe geschützt.“ Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert hatte im Gegensatz dazu erst kürzlich bemängelt, dass ein umfassendes Sicherheitskonzept für den ePass nach wie vor nicht vorliege.
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