Schleswig-HolsteinTätigkeitsbericht zum Datenschutz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Auf 169 Seiten werde beschrieben, was die Dienststelle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) getan habe, um angesichts globaler technischer Herausforderungen und ökonomischer Interessen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Schleswig-Holstein Geltung zu verschaffen. Exemplarisch für diesen Versuch sei die Auseinandersetzung mit Facebook, so das ULD. Diese sei in der öffentlichen Wahrnehmung sehr präsent, hätte aber nur einen äußerst geringen Anteil der Aktivitäten des ULD ausgemacht. Der Schwerpunkt liege auch nicht auf Kontrollen und Sanktionen, sondern vielmehr auf Auditierung und Zertifizierung sowie Beratung, Ausbildung, Forschung und Entwicklung in Bezug auf datenschutzgerechte Lösungen. Dazu zählen etwa Projekte zum Identitäten-Management, zu vertrauenswürdigen Cloud-Diensten, der Erkennung und Bekämpfung von Cyber-Angriffen sowie der Prototyp eines Datenschutzauskunftsportals. Wie das ULD weiter berichtet, sind die Erfahrungen mit dem seit Anfang 2012 in Schleswig-Holstein geltenden Datenschutzrecht großenteils positiv. Es bestehe jedoch kurzfristig weiterer Änderungsbedarf. So zeige sich, dass die Regelung zu gemeinsamen Verfahren bei Landesbehörden auf den kommunalen Bereich ausgeweitet werden sollte. Bundesweit einzigartig und richtungweisend ist laut ULD die Zusammenführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und des Umweltinformationsgesetzes (UIG) zu einem Informationszugangsgesetz. Auf dieser Errungenschaft könne sich die Landespolitik nach Meinung des ULD aber nicht ausruhen. Mit Open-Data-Ansätzen geben die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg den Takt vor. Das ULD begrüßt es, dass aus der Landespolitik Signale kommen, sich dem Transparenzgesetz des südlichen Nachbarn Hamburg anschließen zu wollen.
https://www.lda.brandenburg.de/lda/de
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