Samstag, 16. August 2025

E-Government-GesetzBundesrat stimmt zu

[10.06.2013] Das E-Government-Gesetz ist jetzt vom Bundesrat verabschiedet worden. Es soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung sowie der Behörden untereinander erleichtern. Der BITKOM verspricht sich von dem Gesetz einen Modernisierungsschub.

Der Bundesrat hat am Freitag (7. Juni 2013) dem „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ (E-Government-Gesetz) zugestimmt. Hierzu erklärte die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe: „Jetzt ist der Weg frei für mehr Bürgerfreundlichkeit und höhere Effizienz der Verwaltung. Elektronische Verwaltungsdienste ermöglichen es Bürgern und Unternehmen, zeit- und ortsunabhängig mit Behörden zu kommunizieren. E-Government erleichtert zugleich die Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Arbeitsabläufe können so effizienter organisiert werden.“
Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, werden mit Inkrafttreten des Gesetzes alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen ab 1. Juli 2014 verpflichtet, elektronische Dokumente entgegenzunehmen. Eine bisher erforderliche Unterschrift kann künftig durch eine De-Mail mit Absenderbestätigung oder die Nutzung der elektronischen Identifikationsfunktion des neuen Personalausweises ersetzt werden. Alle Bundesbehörden müssen die Nutzung dieser beiden Technologien anbieten, die Behörden der Länder und Kommunen können es tun. Da das E-Government-Gesetz auch eine vernetzte Arbeitsweise zwischen den Behörden ermögliche, würden Bürger, die in bestimmten Lebenslagen mit verschiedenen Behörden kommunizieren müssen, entlastet. Bundesbehörden werden durch das Gesetz auch verpflichtet ihre Akten ab Anfang 2020 elektronisch zu führen.
Der Hightech-Verband BITKOM hat die Verabschiedung des Gesetzes begrüßt. „Das E-Government-Gesetz verbessert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung“, sagte Verbandspräsident Dieter Kempf. Es leiste zudem einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau. Zu prüfen sei nach Ansicht des Branchenverbandes, ob bei vielen Verfahren nicht komplett auf die Schriftform verzichtet werden kann. „Länder wie Österreich zeigen, dass der Datenaustausch zwischen Bürger und Verwaltung ohne Schriftform oft leichter geht – und ohne Einbußen an Sicherheit und Zuverlässigkeit“, so Kempf. Nach aktuellen Zahlen der Europäischen Union hat Deutschland beim E-Government im europäischen Vergleich noch Nachholbedarf. Nach Aussage des BITKOM-Präsidenten kann das E-Government-Gesetz dabei helfen, den Modernisierungsrückstand aufzuholen.





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