Schleswig-Holstein14 Kreise unterstützen UVO
Alleinerziehende Eltern können ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss in Schleswig-Holstein künftig bequem online stellen. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben die Staatskanzlei und das Sozialministerium gemeinsam mit dem IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) einen Vertrag zur Nutzung eines entsprechenden Online-Dienstes auf den Weg gebracht.
Dazu erklärte Sozialstaatssekretär Johannes Albig: „Alleinerziehende Eltern stehen vor zahlreichen Herausforderungen. Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, kann das zusätzliche finanzielle, aber auch psychische Belastungen bedeuten. Mit der Möglichkeit zur Online-Antragstellung können Alleinerziehende in Schleswig-Holstein nun noch einfacher und möglichst unbürokratisch die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes sichern.“ Nach Angaben von ITV.SH-Geschäftsführer Philipp Willer setzt der erste EfA-Dienst in Schleswig-Holstein zudem Maßstäbe für den Nachnutzungsprozess zukünftiger Dienste. Willer: „Der erfolgreiche Start ist das Ergebnis einer sehr guten Zusammenarbeit von Kommunen, Land und ITV.SH.“
Die Online-Antragstellung erfolgt über den „OZG-Onlinedienst Unterhaltsvorschuss Online“ (UVO) der Freien Hansestadt Bremen (wir berichteten). Der Online-Dienst wird bereits in 14 von 15 Kreisen in Schleswig-Holstein unterstützt. Lediglich der Kreis Rendsburg-Eckernförde nutzt ein anderes System.
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