Dienstag, 24. Juni 2025

KölnAuf dem Weg zur digitalen Baugenehmigung

[28.06.2023] Die Stadt Köln erweitert ihr Angebot für den digitalen Bauantrag. Bisher konnten nur Anträge für den Wohnungsbau elektronisch gestellt und bearbeitet werden – ab sofort ist dies auch für kleine Sonderbauten möglich. Weitere Ausbaustufen des digitalen Bauantrags sind geplant.

In Köln können seit dem vergangenen Jahr Bauanträge für den Wohnungsbau durchgängig digital bearbeitet werden (wir berichteten), ab sofort können auch Anträge auf kleine Sonderbauten im Sinne des § 64 BauO NRW digital angenommen und bearbeitet werden. Dazu gehören alle nicht reinen Wohngebäude, die keine großen Sonderbauten sind, wie zum Beispiel Gaststätten mit weniger als 200 Gastplätzen oder Einzelhandel mit weniger als 2.000 Quadratmeter Verkaufsfläche. Sie werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Die Stadt Köln geht damit als nach eigenen Angaben zweitgrößte Bauaufsichtsbehörde Deutschlands den nächsten Schritt in Richtung volldigitales Baugenehmigungsverfahren, eingebunden ist dabei das landesweite Bauportal.NRW. Bauanträge können über die städtische Internet-Seite eingereicht werden. Über eine Verknüpfung zum Bauportal.NRW melden sich Nutzerinnen und Nutzer im Servicekonto.NRW an, anschließend steht ein digitaler Antragsassistent zur Einreichung der notwendigen Antragsunterlagen zur Verfügung. Die in der Bauordnung NRW normalerweise vorgeschriebene Schriftform für Bauanträge entfällt dabei.
In weiteren Ausbaustufen soll laut der Pressestelle der Stadt noch bis Ende des Jahres 2023 die digitale Antragstellung für große Sonderbauten gemäß § 65 BauO NRW und für Vorbescheide gemäß § 75 BauO NRW ermöglicht werden. Große Sonderbauten sind etwa Gaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen oder Einzelhandel mit mehr als 2.000 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie werden im nicht vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft. Bei Vorbescheiden werden nur einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens abgefragt und geprüft. Diese sind ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung.





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