E-Government-ProjekteAus für ELENA
Die Bundesregierung hatte den Start des Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) Ende 2010 zunächst um zwei Jahre verschoben, um nun das ganze Projekt zu beerdigen. In einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heißt es, beide Behörden hätten sich nach eingehender Überprüfung darauf verständigt, das ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Der Grund laut Bundesregierung: die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Dies werde sich in absehbarer Zeit nicht ändern, damit könne der datenschutzrechtlich zwingend gebotene Sicherheitsstandard nicht eingehalten werden. Die Bundesregierung will nun dafür sorgen, dass die bisher gespeicherten Daten gelöscht und die Unternehmen von den elektronischen Meldepflichten entlastet werden.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kritisiert den Stopp des Projekts. BITKOM-Präsident Dieter Kempf kommentiert die Entscheidung der Bundesregierung verärgert: „Der Praxisbetrieb von ELENA hat keinerlei Erkenntnisse zutage gefördert, die nicht schon vor dem Start dieses Systems bekannt gewesen wären. Es erstaunt uns, dass man mit großem Aufwand und nach langer Vorbereitungszeit ein modernes Verfahren einführt und dann handstreichartig wieder beendet.“ Es wäre besser gewesen, den Umfang der einzusammelnden Daten kritisch zu überprüfen und Verbesserungen im laufenden Betrieb vorzunehmen, was bei solchen Vorhaben üblich sei. Mehrfach habe die öffentliche Hand in Deutschland mit großem Aufwand Technologieprojekte gestartet und dann plötzlich wieder gestoppt. „Diese Hü-Hott-Politik muss beendet werden“, sagte Kempf.
Datenschützer hingegen begrüßen die Einstellung des ELENA-Verfahrens. Dies sei ein guter Tag für den Datenschutz, sagte Edgar Wagner, Landesbeauftragter für den Datenschutz Rheinland-Pfalz. Aus Datenschutzsicht sei an ELENA vor allem zu bemängeln gewesen, dass mit diesem Verfahren eine zentrale Datei mit sehr sensiblen Einkommensdaten geschaffen werden sollte. Zahlreiche Bürger hätten deshalb Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz erhoben. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, forderte die Bundesregierung auf, die vollständige Löschung der bereits gespeicherten 700 Millionen Datensätze gesetzlich sicherzustellen.
Für die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, kommt das Aus von ELENA nicht überraschend. Es sei ein Kardinalfehler gewesen, das Antragsverfahren mit der qualifizierten elektronischen Signatur durchführen zu wollen, sagte Vitako-Vorstandsvorsitzender Peter Kühne laut einer gestern verbreiteten Stellungnahme des Verbands. Dies habe den bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen Kosten explodieren lassen. Insbesondere die Kommunen wären davon betroffen gewesen, so Kühne. Vitako hält es weiterhin für sinnvoll, bestimmte Verwaltungsverfahren elektronisch abzuwickeln. Künftig seien hier aber mehr Augenmaß und Umsicht notwendig. Kühne: „Es gilt sowohl Datenschutzanforderungen sorgsamer zu beachten, als auch Lösungen zu finden, die machbar, umsetzbar und finanzierbar sind.“ Es könne nicht angehen, dass bei der Einführung von elektronischen Verfahren lediglich an Einsparungen für die Wirtschaft gedacht werde. Der Blick müsse geöffnet werden für die Kommunen und die kommunalen IT-Dienstleister.
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