Sonntag, 1. Juni 2025

SachsenE-Government und Cyber-Sicherheit

[27.11.2018] Den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des E-Governments hat das sächsische Kabinett in den Landtag eingebracht und den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Informationssicherheit zur Anhörung freigegeben.

In Sachsen hat das Kabinett in seiner Sitzung am 20. November 2018 den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des E-Governments in den Landtag eingebracht und den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Informationssicherheit zur Anhörung freigegeben.
Laut einer Pressemeldung der Sächsischen Staatskanzlei kommen jeden Monat knapp zehn Millionen E-Mails in der sächsischen Verwaltung an. Mehr als zwei Drittel davon müssten aussortiert werden, weil sie Gefahren bergen. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Informationssicherheit schaffe der Freistaat die Rechtsgrundlage dafür, dass alle Behörden moderne Technologien einsetzen dürfen, um Cyber-Angriffe zu erkennen und abzuwehren. Das zentrale Computernotfallteam, das SAX.CERT im Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, werde personell aufgestockt. Außerdem sei das CERT eine Servicestelle für Kommunen, um sie im Bereich Cyber-Sicherheit zu unterstützen. Weiterhin spreche sich das Gesetz dafür aus, in allen Ministerien und IT-Behörden einen Cyber-Sicherheitsbeauftragten zu etablieren.
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des E-Governments sieht laut der Pressemeldung unter anderem vor, dass öffentliche Auftraggeber zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet werden. Zudem sollen Daten, die in der Verwaltung vorliegen, Bürgern und der Wirtschaft maschinenlesbar bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll es laut dem Gesetzentwurf einfacher werden, sich im digitalen Raum gegenüber Behörden auszuweisen. Unterschriften auf Papierformularen sollen mehr und mehr entfallen. Auch das Einholen elektronischer Nachweise durch die Behörden von anderen Verwaltungen soll ermöglicht werden. Schließlich soll das Gesetz die Behörden verpflichten, untereinander elektronisch zu kommunizieren und sämtliche Verwaltungsleistungen über das Serviceportal Amt24 anzubieten, welches auch zentraler Baustein zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes auf Bundesebene sein werde.





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