Dienstag, 29. Juli 2025

ErfurtElektronische Wohnsitzanmeldung pilotiert

[13.06.2025] In Thüringen kommt der Roll-out der elektronischen Wohnsitzanmeldung in Gang: Nach Meiningen ist Erfurt die zweite Kommune, die den neuen Onlinedienst pilotiert. Von dem Service profitieren Personen, die innerhalb der Stadt umziehen ebenso wie Zuzügler.
Außenaufnahme einer Hand mit Smartphone. Das Display zeigt die Website der elektronischen Wohnsitzanmeldung. Im Hintergrund ist unscharf das Erfurter Wahrzeichen, die Krämerbrücke, erkennbar.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist nun auch in Erfurt möglich.

(Bildquelle: Stadtverwaltung Erfurt)

Nach einem Umzug haben Bürgerinnen und Bürger 14 Tage Zeit, sich umzumelden. In Erfurt war die An- oder Ummeldung der neuen Adresse bisher nur mit persönlicher Vorsprache im Bürgeramt möglich. Nun ist der Service dort auch online verfügbar. Die neue Regelung gilt für Umzüge innerhalb Erfurts und bei Zuzügen aus dem gesamten Bundesgebiet. Um den Dienst zu nutzen, benötigt man ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und PIN, ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät, die kostenlose Ausweis-App des Bundes und ein Nutzerkonto, zum Beispiel die BundID. Erforderlich ist außerdem die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Wenn man das alles parat hat, führt die App den Nutzer schrittweise durch den Meldevorgang. Nach dem Absenden und anschließender Prüfung der Daten durch die Meldebehörde steht eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download bereit. Der Aufkleber mit der neuen Adresse kommt per Post an die neue Meldeadresse. Erfurt ist neben Meiningen eine der ersten Pilot-Kommunen in Thüringen.

Bundesweites Erfolgsprojekt

Der Onlinedienst Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg und wurde nach dem Einer-für-Alle-Prinzip im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes entwickelt und für andere Bundesländer zur Verfügung gestellt. Das Angebot digitalisiert erstmals den gesamten An- und Ummeldeprozess von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Personalausweises sowie des Reisepasses. Der Dienst ist inzwischen in Kommunen in 13 Bundesländern verfügbar – in den Stadtstaaten sowie in Schleswig-Holstein flächendeckend, in Rheinland-Pfalz sind es lediglich zwei Kommunen, die nicht angeschlossen sind (Stand Juni 2025).





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