Sonntag, 12. April 2026

Föderale ModernisierungsagendaJetzt muss gehandelt werden

[27.11.2025] Der Nationale Normenkontrollrat mahnt die in der Föderalen Modernisierungsagenda vorgesehene bessere Aufgabenbündelung mit Nachdruck an. Die Ministerien müssten dieses Projekt konsequent weiterverfolgen, um Effizienz und Entlastung der Kommunen zu sichern.
Ein Zukunftskongress-Spezial nimmt den Status quo der Verwaltungsdigitalisierung hierzulande in den Blick.

Die Ministerien müssen die Aufgabenbündelung in der Föderalen Modernisierungsagenda konsequent weiterverfolgen, fordert der NKR.

(Bildquelle: trustieee / 123rf.com)

Bis Jahresende 2025 wollen Bund und Länder eine Föderale Modernisierungsagenda aufsetzen, so eine Ankündigung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) vom Oktober. Die Agenda soll in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) beschlossen werden, die im Dezember stattfindet. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) appelliert nun an Bund und Länder, die laufenden Verhandlungen bis zur MPK zu nutzen und in der föderalen Modernisierungsagenda konkrete Bündelungsschritte zu beschließen. An der Dringlichkeit, aber auch an den Chancen, die eine verbesserte Aufgabenbündelung bietet, lässt der NKR wenig Zweifel: Das Aufgabengeflecht im föderalen Staat sei in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter gewachsen und zunehmend zersplittert. Dadurch gerieten Kommunen, Länder und Bund an ihre Belastungsgrenzen, und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates sinke. Der NKR sieht in einer konsequenten Aufgabenbündelung erhebliche Spielräume, um Leistungsfähigkeit, Geschwindigkeit und Resilienz der Verwaltung zu stärken. Die Vorschläge seien schrittweise umsetzbar und benötigten keine große Föderalismusreform, betont der NKR.

Überkomplexe Aufgabenlandschaft

„Wenn wir ehrlich sind, dann scheitern viele Reformen nicht an Technik oder Budget, sondern an einer historisch gewachsenen, überkomplexen Aufgabenlandschaft. Unsere Analyse zeigt: In Bereichen wie der Einkommensprüfung, der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder bei der Fahrerlaubnis bestehen enorme Potenziale, Prozesse zu bündeln und ortsunabhängig zu organisieren. Das entlastet Kommunen, erhöht die Verlässlichkeit und schafft die Grundlage für echte Ende-zu-Ende-Digitalisierung“, sagt die stellvertretende NKR-Vorsitzende Sabine Kuhlmann. Die Modernisierungsagenda des Bundes sei ein wichtiger Schritt – aber ohne eine mutige, föderale Verlängerung werde sie in Ansätzen stecken bleiben. „Wir brauchen jetzt den politischen Willen, Aufgaben dort zu erledigen, wo sie am effizientesten bearbeitet werden können. Die Modernisierungsagenda Föderal ist die Gelegenheit dafür“, betonte Kuhlmann.

Sofortige Entlastung für Kommunen

Malte Spitz, Mitglied des NKR und Berichterstatter für das BMDS, nennt konkrete Beispiele: „Wohngeld und Elterngeld können deutlich vereinfacht werden. Das sind keine abstrakten Reformideen, sondern Bündelungsmaßnahmen, die bei den Kommunen sofort Entlastung schaffen und digitale Standards erleichtern. Für eine erfolgreiche Modernisierung braucht es klare Zuständigkeiten, verlässliche digitale Plattformen und eine starke Steuerung im Bund. Genauso wichtig ist der Mut der Länder, vorhandene Spielräume zu nutzen. Reformimpulse können überall entstehen – entscheidend ist ein gemeinsamer Wille zur Aufgabenbündelung. Wenn die föderale Agenda jetzt nur zaghaft beschlossen wird, verlieren wir wertvolle Jahre.“

Kommunen als Umsetzungsebene

Auch das NKR-Mitglied Dorothea Störr-Ritter, die ebenfalls für das BMDS berichtet, drängt auf Umsetzung: „Mit der Modernisierungsagenda Bund hat die Regierung bereits erste wichtige Maßnahmen in ihrer Zuständigkeit beschlossen. Die föderale Modernisierungsagenda muss hieran anknüpfen und gemeinsame Bemühungen von Bund und Ländern festhalten. Nur wenn beide Ebenen ihre Reformschritte verzahnen, lassen sich die Potenziale heben, die das Positionspapier aufzeigt: effiziente Prozesse, entlastete Kommunen, digitale Standards, gemeinsame Plattformen und eine spürbare Verbesserung im Verwaltungskontakt.“ Entscheidend für den Erfolg beider Modernisierungsagenden sei die Einbeziehung der Kommunen als Umsetzungsebene von Bundes- und Ländergesetzen und direkteste Bezugsebene für Bürger und Wirtschaft, so Störr-Ritter.





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