Freitag, 29. August 2025

Sachsen-AnhaltNeue Version von AutiSta im Einsatz

[21.09.2021] Der Verlag für Standesamtwesen hat den Rechenzentren nun eine überarbeite Anwendung des von ihm entwickelten Fachverfahrens AutiSta zur Verfügung gestellt. Die Version bereitet die Einführung von AutiSta 12 vor, die dann alle Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfüllen wird.

Das Fachverfahren AutiSta des Verlags für Standesamtwesen steht nun allen Rechenzentren in Deutschland als komplett überarbeitete Anwendung zur Verfügung. Wie die KID Magdeburg berichtet, ist diese vollständig webbasiert und bereitet die Einführung von AutiSta 12 am ersten November 2021 vor. Die neue Software beinhalte dann alle notwendigen Schnittstellen, die für die Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erforderlich seien. Damit werde es dann möglich sein, verschiedenste Anfragen an das Standesamt auf elektronischem Weg zu empfangen und zu bearbeiten. Dazu gehören etwa Anfragen von Geburts- und Eheurkunden, Anmeldungen zu Eheschließungen oder Geburtsanzeigen von Krankenhäusern. Nach der Produktivsetzung von AutiSta Neu im Mai 2021 habe die KID mit der sukzessiven Bereitstellung der neuen Anwendung bei den Standesämtern begonnen, die mit der Freigabe der Nutzung der Elektronischen Sammelakte im AutiSta Neu im August 2021 habe abgeschlossen werden können. Für einen störungsfreien Übergang zur neuen Anwendung sei ein Parallelbetrieb von AutiSta Klassik und AutiSta Neu ermöglicht worden. Bereits im September 2021 verwenden 90 Prozent der Standesbeamten in Sachsen-Anhalt, die ihr Verfahren von der KID bereitgestellt bekommen, nur noch das neue AutiSta, um sich frühzeitig an die neue Oberfläche zu gewöhnen und sich mit den neuen Funktionen vertraut zu machen. Damit sei Sachsen-Anhalt eines der wenigen Bundesländer, das schon zwei Monate vor Einführung von AutiSta 12 am ersten November 2021 AutiSta Neu nicht nur vollständig bereitgestellt, sondern auch in der Praxis nahezu vollständig angewendet habe.





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