Baden-WürttembergNormenkontrollrat wird eingerichtet
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat beschlossen, einen Normenkontrollrat auf Landesebene einzurichten. Dieser soll die Landesregierung dabei unterstützen, unnötige Bürokratie abzubauen. Als erstes Bundesland hatte im Jahr 2016 der Freistaat Sachsen einen Normenkontrollrat berufen. Die neue Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat im Koalitionsvertrag ebenfalls angekündigt, einen Normenkontrollrat auf Landesebene einzurichten. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) erklärte, er begrüße die Initiative einiger Bundesländer, sich systematisch mit den Folgekosten aus Landesgesetzen zu befassen. „Wir bieten jegliche Unterstützung an, die zum Gelingen beiträgt, damit Bürger und Unternehmen vor Ort von unnötiger Bürokratie entlastet werden“, so der Vorsitzende des NKR, Johannes Ludewig.
Als unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung sorgt der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Nationale Normenkontrollrat seit September 2006 dafür, dass bei gesetzlichen Regelungen die Folgekosten für Bürger, Unternehmen und Verwaltung deutlich und nachvollziehbar ausgewiesen werden. Ziel ist es, dass unnötige Bürokratie und gesetzliche Folgekosten begrenzt und abgebaut werden. Auf nationaler Ebene behält der Nationale Normenkontrollrat dabei auch den Vollzug von Gesetzen bei Ländern und Kommunen im Blick; international setzt er sich gleichermaßen für Transparenz über die Folgekosten der EU-Gesetzgebung ein.
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