MaternaZum E-GovG in NRW

Olav Neveling, Vice President Sales, Business Line Government bei Materna, begrüßt das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalens.
(Bildquelle: Materna GmbH )
Ende Juli ist in Nordrhein-Westfalen das neue E-Government-Gesetz (E-GovG) des Landes in Kraft getreten (wir berichteten). „Mit der Einführung eines landeseigenen E-Government-Gesetzes hat NRW einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht“, kommentiert Olav Neveling, Vice President Sales in der Business Line Government von Materna. „Mit dem neuen Gesetz erhält das Thema E-Government im bevölkerungsreichsten Bundesland nun das notwendige Gewicht.“ Positiv bewertet Neveling die Vorgehensweise der Landesregierung, welche die Bevölkerung in den Entscheidungsprozess mit einbezogen hat. „Das Gesetz hat den Anspruch, auf die Bedürfnisse von Wirtschaft und Bürger zugeschnitten zu sein. Vor diesem Hintergrund war es ein sinnvoller Weg, in den Dialog zu treten und die Anregungen und Meinungen aus der Online-Konsultation in den Gesetzentwurf aufzunehmen“, sagt Neveling. Im März 2016 hat Materna eine gemeinsame Studie mit der Hochschule Harz, der Berner Fachhochschule und der Fachhochschule Kärnten zur Wirkung von E-Government in Deutschland, Österreich und der Schweiz vorgelegt (wir berichteten). Demnach zählen der demografische Wandel, Akzeptanzprobleme innerhalb der Verwaltungen, sowie die knappen finanziellen und personellen Ressourcen zu den zentralen Herausforderung bei der Einführung von E-Government-Prozessen. Laut Neveling besteht deshalb bei vielen Behörden ein steigender Aus- und Weiterbildungsbedarf, um für die Herausforderungen der künftigen digitalen Verwaltung gerüstet zu sein. Aber auch in die Budgetplanungen müsse der E-Government-Gedanke einfließen und entsprechende finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden. „Dann wird E-Government in NRW zum Erfolg“, so Neveling.
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