Sonntag, 15. Juni 2025

EssenEinbürgerungsbehörde startet E-Verfahren

[14.11.2024] Die Einbürgerungsbehörde der Stadtverwaltung Essen stellt auf ein digitalisiertes Antragsverfahren um. Das Verfahren soll so von bislang 1,5 Jahren auf vier Monate verkürzt werden.
Ein deutscher Reisepass, das deutsche Grundgesetzbuch und eine Deutschlandflagge liegen auf einer marmorierten Unterlage.

Die Stadtverwaltung Essen will durch ein prozessoptimiertes, digitales Verfahren Einbürgerungsanträge schneller bearbeiten können.

(Bildquelle: christinkls / 123rf.com)

Mit mehr Personal und einem prozessoptimierten Verfahren will die Stadtverwaltung Essen die Bearbeitungsrückstände der Einbürgerungsbehörde aufholen. Wie die Stadt in Nordrhein-Westfalen mitteilt, sah das bisherige Verfahren die Antragstellung in vier Schritten vor: eine Terminanfrage per E-Mail, eine Erstberatung, eine Antragsaufnahme und letztlich die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Das neue digitalisierte Verfahren verzichte auf die Erstberatung. Stattdessen laden Antragstellende ihre Unterlagen online hoch, die dann geprüft werden. Anschließend werde online ein Termin für die persönliche Aushändigung der Einbürgerungsurkunde vereinbart. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass ein Einbürgerungsverfahren statt der bislang 1,5 Jahre nur noch vier Monate dauern wird. Das neue Verfahren starte am 1. Dezember 2024.

Wer in den vergangenen zwei Jahren einen Erstkontakt per E-Mail mit dem Wunsch auf Einbürgerung an die Stadtverwaltung gesucht hat, erhalte in den kommenden Wochen Post. In dem E-Mail-Anschreiben werde das neue digitalisierte Verfahren ausführlich beschrieben, auch gebe es eine Anleitung, was die Angeschriebenen im nächsten Schritt tun müssen. Für die Onlinedienstleistung ist die BundID oder eine eID erforderlich. Das bisher bestehende Sammelpostfach der Einbürgerungsbehörde wird eingestellt, Anfragen zu Antragstellungen werden nicht mehr bearbeitet. Über das Postfach eingereichte Unterlagen werden weiterhin berücksichtigt.





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