Ko-Pionier-PreisBesser nachnutzen

Der Ko-Pionier-Preis wird 2025 erstmals vergeben.
(Bildquelle: ProjectTogether)
Das Konzept der Nachnutzung ist der Kern der arbeitsteiligen Vorgehensweise bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG): Die Bundesländer übernehmen die Verantwortung für die Entwicklung und Pilotierung von OZG-Leistungen, und stellen diese dann anderen Ländern und deren Kommunen zur Verfügung. Inzwischen gibt es dafür den vom IT-Planungsrat beauftragten Marktplatz für EfA-Leistungen, auf dem über 130 solcher „Produkte“ zur Nachnutzung angeboten werden. Nun sollen Verwaltungen ausgezeichnet werden, die inspirierende Lösungen von anderen Verwaltungen übernommen und erfolgreich implementiert haben.
Lösungen in die Anwendung bringen
Dazu hat die Initiative Re:Form – dahinter steht die Organisation ProjectTogether – gemeinsam mit GovDigital, KGSt, Behörden Spiegel, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Fraunhofer-Institut FOKUS und dem Netzwerk NExT – den Ko-Pionier-Preis ausgelobt. Mit diesem soll die Nachnutzung von Ideen gefördert werden. Die Schirmherrschaft hat die FITKO übernommen. „Der Ko-Pionier-Preis setzt das richtige Zeichen. Es mangelt nicht an guten Einzellösungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung. Eine Hauptaufgabe ist es, die innovativen Schätze zu heben. Das gelingt über Nachnutzung – der Bereitschaft, den kreativen Weg der Adaption zu gehen. Diese verdient aus unserer Sicht besondere Aufmerksamkeit. Denn erst, wenn Lösungen in Anwendung kommen und in der Breite interoperabel werden, können wir gemeinsam hilfreiche Daten und Erkenntnisse gewinnen und die Verwaltung von morgen gestalten“, so der FITKO-Präsident André Göbel.
Bewerbung bis 14. Februar
Die offizielle Vergabe des Ko-Pionier-Preises soll im Rahmen der Veranstaltung Digitaler Staat am 18. März 2025 in Berlin stattfinden. Eine Jury aus Verwaltungspraktikerinnen und -praktikern wird die Nachnutzungen in verschiedenen Bereichen auszeichnen. Im Fokus stehen Bürokratieentlastung in der Verwaltung; Digitalisierung der Verwaltung sowie gesellschaftlicher Zusammenhalt. Außerdem ist ein Govdigital-Sonderpreis vorgesehen. Zusätzlich soll es einen Publikumspreis geben, bei dem die Öffentlichkeit ihre Favoriten wählen kann. Interessierte können sich noch bis zum 14. Februar 2025 bewerben.
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