Städtetag BWNicht gegen abgeordnetenwatch.de
Der Städtetag Baden-Württemberg hat laut dem gestern (23. Mai 2012) verschickten Newsletter von abgeordnetenwatch.de die Plattformbetreiber beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten angezeigt (wir berichteten). Dies hat der kommunale Spitzenverband jetzt dementiert. Weder sei Anzeige erstattet worden, noch habe man grundsätzliche Einwände gegen das Angebot. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte war vom Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg gebeten worden, zu prüfen, ob die Praxis von abgeordnetenwatch.de zulässig ist, von Kommunalpolitikern gegebenenfalls auch ohne deren Kenntnis oder gegen deren Willen Profile im Internet anzulegen. Der Städtetag Baden-Württemberg wollte nach eigenem Bekunden eine für beide Seiten tragfähige Lösung finden und habe deshalb im Januar 2012 Kontakt zur Geschäftsführung von abgeordnetenwatch.de aufgenommen. Der nachfolgende Austausch führte nach Angaben des kommunalen Spitzenverbandes allerdings beidseitig zu der Erkenntnis, dass diese Verständigung nicht möglich sei. Nun würden beide Parteien auf die Auffassung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten warten.
Wie der kommunale Spitzenverband erklärt, handelt es sich bei Kommunalpolitikern nicht um hauptamtlich tätige Parlamentarier, sondern um ehrenamtlich tätige Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Bezirksbeiräte. Diese Ratsmitglieder seien anders als Parlamentarier in der Regel auch keine „Personen der (aktuellen) Zeitgeschichte“, weshalb für sie besondere datenschutzrechtliche Maßstäbe gelten. In einem Schreiben an seine Mitglieder im Januar dieses Jahres hatte der Städtetag Baden-Württemberg zudem noch auf kommunalpolitische Aspekte verwiesen: „Ratsmitglieder können aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sein, neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit und ihren sonstigen Verpflichtungen als Stadtrat sowie bei anderen Aktivitäten auch noch Fragen in Plattformen wie abgeordnetenwatch.de zu beantworten. Insbesondere manche ältere Ratsmitglieder haben womöglich gar keinen Internet-Anschluss oder nutzen diesen Anschluss nur spärlich. Gleiches kann für Ratsmitglieder mit Behinderungen gelten.“ Würden solche Ratsmitglieder gegen ihren Willen beziehungsweise ohne ihre Kenntnis in solche Plattformen aufgenommen und bei Anfragen über diese Plattformen folglich nicht aktiv, könne dies fälschlicherweise den Eindruck von Passivität erwecken.
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