Sachsen-AnhaltErfolgsmodell E-Examen
Als erstes Bundesland in Deutschland hat Sachsen-Anhalt im April 2019 das elektronische Staatsexamen („E-Examen“) für die Zweite Juristische Staatsprüfung in der Juristenausbildung eingeführt. Nachdem die Einführung bereits im Jahr 2020 mit dem „Digital Award 2020“ im Bereich „Innovationen im Referendariat“ ausgezeichnet wurde, ist sie nun im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt vorläufig evaluiert worden, wie die Behörde in einer Pressemeldung mitteilt. Justizministerin Franziska Weidinger fasst zusammen: „Sachsen-Anhalt hat erfolgreich die bundesweite Vorreiterrolle übernommen und Maßstäbe gesetzt. Das E-Examen ist ein voller Erfolg, die Resonanz ist durchweg positiv. Damit wird in Sachsen-Anhalt bereits bei der Ausbildung junger Juristinnen und Juristen Wert auf das Arbeiten in digitaler Umgebung gelegt.“
Seit der Einführung des E-Examens haben in Sachsen-Anhalt angehende Volljuristinnen und Volljuristen – also Absolventinnen und Absolventen der Ersten Juristischen Prüfung, die sich nach bestandenem Rechtsreferendariat auf die Zweite Staatsprüfung vorbereiten – die Möglichkeit, ihre schriftlichen Prüfungsleistungen auf einem Laptop zu verfassen, erläutert das Ministerium. Die nötige Technik hierfür werde gestellt, wobei für den Fall technischer Störungen Ersatzgeräte zur Verfügung stünden. Die technische Betreuung erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für multimediales Lehren und Lernen (LLZ). Und das mit großem Erfolg: „Die Akzeptanz für das E-Examen im Zweiten Staatsexamen ist seit der Einführung enorm“, unterstreicht Ralf Burgdorf, Präsident des Landesjustizprüfungsamts Sachsen-Anhalt. „In der Regel haben seit 2019 mehr als 95 Prozent der Referendarinnen und Referendare die Möglichkeit genutzt, die schriftlichen Prüfungen am Laptop zu machen. In der letzten Examensrunde im Oktober 2021 haben sogar alle Referendarinnen und Referendare das E-Examen anstelle der bislang üblichen handschriftlichen Klausuranfertigung gewählt.“
Laut Pressetext war das sachsen-anhaltische E-Examen bis zum Oktober 2021 ein Alleinstellungsmerkmal in der Bundesrepublik. Doch dabei bleibt es nicht: „Andere Bundesländer ziehen inzwischen nach“, freut sich Ministerin Weidinger. „Wir wollen nun den nächsten Schritt gehen und voraussichtlich ab dem kommenden Jahr das E-Examen auch für die Erste Juristische Prüfung anbieten.“
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