ZeiterfassungDen Überblick behalten

Arbeitszeit muss auch im Homeoffice erfasst werden.
(Bildquelle: MACH AG/Ramona Petrolle)
In Zeiten von Homeoffice und mobiler Arbeit sind die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit nicht immer klar. Das dienstliche Telefonat mit dem Chef nach Feierabend oder die schnelle E-Mail an eine Kollegin – all dies erleben auch Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung immer häufiger. Nach dem Willen der höchsten Richter der Europäischen Union (EU) gehört dies zur Arbeitszeit und muss genau dokumentiert werden.
Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) hierzu ein Urteil mit großer Tragweite für Beschäftigte, Unternehmen und auch den öffentlichen Dienst gefällt: Er entschied, dass EU-Mitglieder die Arbeitgeber – und damit auch den öffentlichen Dienst – verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Messung der geleisteten täglichen Arbeitszeit einzuführen. Denn ohne solche Systeme könnten weder die geleisteten Stunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden ermittelt werden. Deshalb sei es für Arbeitnehmer bislang äußerst schwierig oder gar unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen. Jeder Beschäftigte habe jedoch ein Grundrecht auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, heißt es in dem Urteil. Allerdings legte das Gericht nicht fest, bis wann die Staaten eigene Regelungen erlassen müssen. Deutschland hat seine Gesetze noch nicht an das EuGH-Urteil angepasst.
EuGH-Urteil wird berücksichtigt
Bislang gibt es in Deutschland laut Arbeitszeitgesetz lediglich eine Pflicht des Arbeitgebers, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Tätigkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufzuzeichnen. Die eigentliche Arbeitszeit muss – mit Ausnahme bei Beschäftigten, die den Mindestlohn erhalten – nicht dokumentiert werden. Das EuGH-Urteil hat das grundlegend geändert. Es hat eine Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeits- und Ruhezeiten festgeschrieben, deren Umsetzung allerdings jedes Land für sich selbst regeln kann.
Letztendlich hilft das Urteil des Luxemburger Gerichts den Arbeitgebern, ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten nachzukommen. Bislang konnten in Deutschland die Einhaltung von Pausen- und Höchstarbeitszeiten nicht wirklich nachgeprüft werden. Auch wenn der Bundestag das EuGH-Urteil noch nicht in deutsches Recht umgesetzt hat, tut der öffentliche Dienst gut daran, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Denn ein Urteil des Emder Arbeitsgerichts aus dem vergangenen Jahr zeigt, dass die Vorgaben des EuGH heute schon bei Urteilen berücksichtigt werden: Das Gericht entschied gegen einen Arbeitgeber.
Erfassung aller Arbeits- und Ruhezeiten
Das Unternehmen MACH hat bei der Entwicklung seiner Software für die Zeiterfassung das EuGH-Urteil von Anfang an berücksichtigt. MACH setzt auf die positive Zeitwirtschaft, also die Erfassung aller Arbeits- und Ruhezeiten und nicht nur die der Überstunden, Urlaube und Fehlzeiten. Die Lösung bietet dabei deutlich mehr als die reine Zeiterfassung: zuschlagpflichtige Zeiten werden etwa, je nach Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen, automatisch erkannt. Die MACH-Zeitwirtschaft ist daher eng mit der Personalabrechnung verknüpft.
Als Software-Anbieter ist MACH in der Lage, die klassische Zeiterfassung über ein Hardware Terminal und Chipkarte problemlos zu integrieren. Bei der Arbeit im Homeoffice oder in einer Außenstelle wird die Arbeitszeit mittels eines Selfservice-Portals erfasst. Das hochkomplexe Thema der vielen unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle in den Verwaltungen soll dabei entschärft und auf das Wesentliche reduziert werden. Schließlich ist die Arbeitszeiterfassung ein adäquates Instrument, um flexibles Arbeiten zu unterstützen. Die MACH-Lösung zur Zeiterfassung ist für jede Verwaltungsgröße grundsätzlich gleich, ob für das Rathaus einer Kleinstadt oder eine Bundesbehörde mit Tausenden Mitarbeitenden. Die Skalierbarkeit ist immer gegeben.
Interessant bleibt die Frage, inwiefern die Erfahrungen der Corona-Krise das Arbeiten in der öffentlichen Verwaltung langfristig verändern werden. Dass flexible Arbeitszeiten und das Arbeiten im Homeoffice sinnvoll miteinander vereinbar sind, hat sich jetzt gezeigt. Schon vor der Pandemie kannte die Verwaltung viele unterschiedliche Arbeitszeitmodelle – die Einstiegshürden für die so genannte Telearbeit waren aber zum Teil sehr hoch. Die Pandemie hat dies grundlegend geändert. In vielen Kommunen wurden inzwischen die Voraussetzungen für die Arbeit im Homeoffice geschaffen.
Flexible Arbeitsformen mit moderner Zeiterfassung
In einigen Bereichen wurde den Verwaltungsmitarbeitenden früher eventuell nicht genug Vertrauen in das selbstständige Arbeiten von zu Hause aus geschenkt. Nach den vergangenen Monaten haben beide Seiten hierzu eine steile Lernkurve hinter sich. Es besteht Hoffnung, dass auch künftig die Eigenverantwortung immer mehr in den Fokus rückt. Denn das EuGH-Urteil schließt Vertrauensarbeitszeit keineswegs aus: Statt starrer Dienstzeiten könnten künftig beispielsweise Arbeitszeitkorridore vereinbart werden. Die genaue Arbeitszeit kann damit jeder überprüfbar selbst festlegen.
Eine moderne Zeiterfassung hilft zum einen den Mitarbeitenden, den Überblick über ihre Arbeitszeit zu behalten und insbesondere im Homeoffice nicht die Grenzen zwischen Freizeit und Arbeit verschwimmen zu lassen. Zum anderen hilft es den Arbeitgebern, ihre Fürsorgepflicht überprüfbar wahrzunehmen. Auch wenn die Corona-Pandemie aufgrund der Impfungen hoffentlich bald eingedämmt werden kann – der Wunsch nach flexibler Arbeit wird bestehen bleiben. Es ist eine gute Chance für die öffentliche Verwaltung, dank moderner Zeiterfassung flexible Arbeitsformen zu ermöglichen und die vielfach geforderte bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. So wird die öffentliche Verwaltung ein noch attraktiverer Arbeitgeber.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe April 2021 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
Unternehmensgründung: Loslegen statt Formulare ausfüllen
[08.06.2026] Aachen und Düsseldorf testen ab Juli den digitalen Kombiantrag im Bund-Länder-Projekt Schneller Gründen. Er soll Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung verbinden, doppelte Dateneingaben vermeiden und Bearbeitungszeiten verkürzen. mehr...
Personalabrechnung: Belastbare Strukturen
[29.05.2026] Steigende Komplexität und Fachkräftemangel setzen die Personalabrechnung in der öffentlichen Verwaltung zunehmend unter Druck. Die Auslagerung wird daher zu einem strategischen Instrument, um Risiken zu reduzieren und weiterhin handlungsfähig zu bleiben. mehr...
Fulda: Pilotstandort für schnelleres Gründen
[28.05.2026] Fulda übernimmt eine Vorreiterrolle bei der Modernisierung von Gründungsverfahren. Als eine von neun Pilotkommunen wurde die Stadt mit ihrer Nachbargemeinde Petersberg vom Bund für das Projekt „Schneller Gründen“ ausgewählt. mehr...
Kreis Oldenburg: SAP zentralisiert Abfallwirtschaft
[08.05.2026] Pünktlich zum Jahresbeginn hat der Kreis Oldenburg gemeinsam mit dem IT-Dienstleister KDO ein technisches Großprojekt auf Basis seines bestehenden SAP-Systems erfolgreich zum Abschluss gebracht: Die Zentralisierung der Abfallwirtschaft. mehr...
Essen: Hundesteuermarke auf dem Smartphone
[06.05.2026] Wer einen Hund hält, muss diesen anmelden und erhält dafür eine Hundesteuermarke. Für die rund 30.000 Hunde in Essen steht diese seit Beginn dieses Jahres nicht mehr als Metallmarke, sondern in digitaler Form zur Verfügung. mehr...
Winterdienst: Digital auf den nächsten Schnee vorbereiten
[05.05.2026] Bei frühsommerlichen Temperaturen bereiten sich viele Kommunen bereits auf den nächsten Winterdienst vor. Angesichts zunehmend dynamischer Wetterlagen und hoher Anforderungen an Reaktionsgeschwindigkeit und Koordination gewinnen digitale Lösungen zur Alarmierung und Einsatzsteuerung an Bedeutung. mehr...
Kita-Lösungen: Ganztagsbetreuung verwalten
[29.04.2026] Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem kommenden Schuljahr stehen Kommunen vor der Aufgabe, mehr Angebote zu schaffen und deren Vergabe effizient zu organisieren. Digitale Lösungen können helfen, Nachfrage und Kapazitäten besser zu steuern. mehr...
EDV Ermtraud: Gaststätte online anmelden
[15.04.2026] Das Land Baden-Württemberg hat den Anzeigeweg im Gaststättengewerbe vereinfacht. Das Unternehmen EDV Ermtraud hat jetzt einen Online-Dienst vorgestellt, über den Bürgerinnen und Bürger ihre Anzeige künftig digital einreichen können. mehr...
Mainz: Umstellung auf den digitalen Bauantrag
[14.04.2026] Die Stadt Mainz treibt die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen voran: Künftig wird auch das zentrale Fachverfahren Bauantrag digital unterstützt. Die Umstellung auf das neue Verfahren erfolgt schrittweise. mehr...
nextgov iT: Digitale Hundeverwaltung
[09.04.2026] Gemeinsam mit kommunalen Fachämtern hat der Anbieter nextgov iT einen Dienst für die digitale Hundeverwaltung entwickelt. Der medienbruchfreie Prozess soll den Bürgerservice erhöhen und die Kommunen entlasten. mehr...
RIWA: Lösungen für die digitale Baumpflege
[08.04.2026] Mit seinem Produktportfolio für ein modernes, digitales Baum- und Grünflächenmanagement gibt GIS-Anbieter RIWA Kommunen ein praxisnahes Werkzeug an die Hand, um ihr Baummanagement effizient zu gestalten. mehr...
Erkrath: KRZN migriert VOIS-Plattform
[02.04.2026] Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) hat erstmals eine bereits produktiv genutzte VOIS-Plattform in sein Betriebsumfeld migriert. Es handelt sich um die VOIS-Fachverfahren der Stadt Erkrath für das Einwohnerwesen, das Gewerbewesen sowie die Gebührenkasse. mehr...
AKDB: Digitale Einbürgerung wird flexibler
[31.03.2026] Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern hat den Online-Dienst Digitale Einbürgerung um eine Zwischenspeicherungsfunkion erweitert. Laufende Anträge können nun für bis zu 30 Tage gesichert und zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise über ein anderes Endgerät weiterbearbeitet werden. mehr...
Coppenbrügge: Kitaportal gestartet
[26.03.2026] Über ein digitales Kitaportal verfügt jetzt der Flecken Coppenbrügge. Die Kommune im Kreis Hameln-Pyrmont setzt dabei auf Software vom E-Government-Spezialisten NOLIS. mehr...
Kreis Kassel: Medienbruchfrei zur Baugenehmigung
[17.03.2026] Seit März nimmt der Kreis Kassel Bauanträge nur noch online entgegen. Somit läuft das gesamte Baugenehmigungsverfahren vollständig digital ab, was die Abläufe für alle Beteiligten vereinfachen und beschleunigen soll. mehr...




















