OrdnungswidrigkeitenDem Täter auf der Spur

Überladene Lkws können unangenehme Folgen haben.
(Bildquelle: iCreations.de)
Steigende Kraftstoffpreise und ein wachsender EU-Binnenmarkt verschärfen den Wettbewerb in der Transportbranche. Darauf reagieren einige Speditionsunternehmen mit der zunehmenden Bereitschaft, Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften bewusst in Kauf zu nehmen. Dazu zählen die Überladung von Fahrzeugen, nicht genehmigte Großraum- und Schwerlasttransporte einschließlich Auflagenverstöße, Ladungssicherungsverstöße oder Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot. Dank der Paragraphen 17 und 29 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) können Bußgeldstellen jedoch den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, der mit einer begangenen Ordnungswidrigkeit erzielt wurde. Ordnungswidrigkeiten dürfen sich weder lohnen, noch dürfen dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Bei einem begründeten Anfangsverdacht erfolgt deshalb eine Weiterermittlung. Auf Grundlage der beschlagnahmten Unterlagen wie Wiegescheine oder Abrechnungen, werden die durch die Überladung erzielten Vermögensvorteile errechnet und abgeschöpft. „Über die im OWiG vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten erreicht man nicht nur die Lkw-Fahrer, sondern auch und insbesondere die eigentlichen Nutznießer der Taten“, sagt Petra Lübbers, Vorsitzende des Arbeitskreises Verkehrsordnungswidrigkeiten Niedersachsen.
Problemfall Verjährung
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beginnt die Verjährung mit der Feststellung der Ordnungswidrigkeit. Die Verjährungsfrist umfasst drei Monate, das Verfahren muss in dieser Zeit durchgeführt sein. Die Anzahl der Fälle ist im Vergleich zur Überwachung des fließenden Verkehrs gering. Dafür haben es diese Fälle in sich: Der Ermittlungsaufwand und der damit einhergehende Verjährungsdruck ist ungleich höher als im Regelfall bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Nicht selten werden im Gegenzug bei Verfallsbescheiden Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich fällig. Die Entwicklung der Fallzahlen und der rechtssicher festgestellten Verfallsbeträge steigt hierbei mit zunehmender Intensität der Fallbearbeitung rasant an. „Erfolg motiviert“, erklärt Petra Lübbers. „Und zwar sowohl die anzeigenden Kollegen der Polizei als auch den jeweiligen Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle. In den vergangenen Jahren haben wir beim Kreis Emsland im Hinblick auf diese Tatsache die Fallbearbeitung immer weiter verbessert. Es wurden einheitliche Standards, auch in enger Absprache mit der Polizei, vereinbart und ein rechtlich sicheres Vordruckwesen erarbeitet.“ Dabei hatte die Kreisverwaltung die sich ständig ändernde Rechtsprechung immer im Blick. Die Arbeitsergebnisse konnte sie in die Entwicklung eines IT-Programms in Zusammenarbeit mit der Firma GovConnect einfließen lassen.
Die Berechnungsgrundlagen
Als Grundlage für die Berechnung eines Verfallbetrags werden die gesamte Fahrtstrecke und das komplette Ladungsgewicht ermittelt. Ist der tatsächlich vereinbarte Frachterlös nicht bekannt und kann er auch durch Nachfragen nicht ermittelt werden, darf er anhand realitätsnaher Kostensätze, wie den Kostensätzen Gütertransport Straße (KGS), von der Behörde geschätzt werden. „Auch wenn die Kostensätze oft nicht den tatsächlichen Frachtlöhnen im Transportgewerbe entsprechen, hatten bislang alle unsere Verfahren vor den jeweiligen Gerichten diesbezüglich Bestand“, ergänzt Lübbers, die viele Jahre für den Bereich Vermögensschöpfung beim Kreis Emsland zuständig war. Die Vermögensabschöpfung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren entzieht den Verantwortlichen den vollen rechtswidrig erlangten Nutzen und lässt sich deshalb, im Verhältnis zum Bußgeld, kaum als Kostenfaktor in die wirtschaftliche Kalkulation einbauen. Wird Vermögensabschöpfung konsequent verfolgt, mindert sie den Tatanreiz und wirkt abschreckend.
Software als Unterstützung
Damit das Verfahren zügig und mit großer Sorgfalt abgewickelt werden kann, unterstützt pmVerfall von GovConnect die tägliche Arbeit in den Bußgeldstellen. Die Software enthält einen praxisnahen roten Faden und minimiert den Aufwand bei der Sachbearbeitung. Um die Ermittlung des Verfallsbetrags zu erleichtern, wurden die Kostensätze Gütertransport Straße und Spezialberechnungen der Richtlinien Verfall in die Lösung integriert. Hierbei handelt es sich um unverbindliche Kostensätze, die bei der Ermittlung des Verfallsbetrags herangezogen werden. Weil Anschreiben an ausländische Speditionen oft übersetzt werden müssen, stehen in pmVerfall entsprechende Informationsschreiben zur Verfügung. Darüber hinaus müssen in der Software zwei Vorgänge bearbeitet werden: Die Anhörung des Täters verbunden mit der Anhörung der Verfallsbeteiligten unter Anordnung der Nebenbeteiligung der vermögensbevorteilten Firma. Die Datenlage von Bezugstäter und Verfallsbeteiligten kann mit pmVerfall verbunden und interaktiv nutzbar gemacht werden. Die Lösung hilft somit, den Grundgedanken der Vermögensabschöpfung umzusetzen: Ordnungswidrigkeiten dürfen sich für ein Unternehmen nicht lohnen.
Dieser Beitrag ist in der November-Ausgabe von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
E-Voting: Demokratische Teilhabe
[25.07.2025] Konstanz ermöglicht Jugendlichen seit 2023 eine digitale Wahl ihrer Jugendvertretung mit Open-Source-Technologie von wer denkt was. Das rechtssichere E-Voting erhöht die Beteiligung und senkt den Aufwand – auch für andere Kommunen. mehr...
Jobcenter Lippe: Onlineservice via Sozialplattform
[21.07.2025] Als bundesweit erste Kommune hat das Jobcenter Lippe eine EfA-Leistung der Sozialplattform NRW per FIT-Connect angebunden und wurde dabei vom Dienstleister OWL-IT unterstützt. mehr...
Bayern: DiPlanung im Roll-out
[17.07.2025] In Bayern ist jetzt der Roll-out der digitalen Bauleitplanungs- und Beteiligungsplattform DiPlanung gestartet. Er wird von Informations- und Unterstützungsangeboten begleitet. mehr...
Brandenburg: Weitere Kommunen starten Virtuelles Bauamt
[07.07.2025] Mit der Freischaltung des Virtuellen Bauamts in der Landeshauptstadt Potsdam sowie im Kreis Uckermark und der Stadt Schwedt ist in Brandenburg ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur flächendeckenden Digitalisierung der Bauantragsverfahren erreicht. mehr...
Wiesbaden: Neue Software im Bürgerbüro
[30.06.2025] Auf eine neue Software hat die Stadt Wiesbaden im Melde- und Passwesen umgestellt. Da es sich um eine landesweit für Hessen entwickelte Lösung handelt, können beispielsweise erprobte Services anderer Kommunen einfacher übernommen werden. Im Ergebnis lassen sich Verwaltungsvorgänge schneller bearbeiten. mehr...
Kita-Lösungen: Überblick ohne Aufwand
[27.06.2025] Die Vergabe von Kitaplätzen bringt viele Kommunen jedes Jahr an ihre Grenzen: hoher Verwaltungsaufwand, fehlende Transparenz und unzufriedene Eltern prägen den Prozess. Dabei könnte Software eine digitale, effiziente und faire Vergabe unterstützen. mehr...
Sonnen: Meldedaten in der Cloud
[26.06.2025] Da der lokale IT-Betrieb immer anspruchsvoller wird, ist die Gemeinde Sonnen mit ihrem Einwohnerfachverfahren in die Cloud gewechselt. Es wird nun im Rechenzentrum der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) betrieben. Die Migration verlief reibungslos. mehr...
Verkehrsordnungswidrigkeiten: Privatanzeigen in Mainz nur noch digital
[19.06.2025] Privatanzeigen im ruhenden Verkehr können in der Stadt Mainz künftig ausschließlich digital übermittelt werden. Mit dem neuen Onlinedienst will die Stadt den Bürgerservice verbessern und die Effizienz steigern. mehr...
Erfurt: Elektronische Wohnsitzanmeldung pilotiert
[13.06.2025] In Thüringen kommt der Roll-out der elektronischen Wohnsitzanmeldung in Gang: Nach Meiningen ist Erfurt die zweite Kommune, die den neuen Onlinedienst pilotiert. Von dem Service profitieren Personen, die innerhalb der Stadt umziehen ebenso wie Zuzügler. mehr...
Greven: Digitalisierung der Bauverwaltung
[12.06.2025] Bauanträge können in Greven jetzt auch digital gestellt werden. Dazu nutzt die Stadt die Fachanwendung ProBAUG sowie die Onlineplattform Prosoz elan comfort des Anbieters Prosoz. mehr...
Ausländerwesen: Minden setzt auf VERA
[30.05.2025] Der Wechsel auf die Software VOIS|VERA hat in der Ausländerbehörde der Stadt Minden für deutliche Arbeitserleichterungen gesorgt. Obwohl an einigen Stellen noch Optimierungsbedarf herrscht, ist die Stadt mit dem Umstieg mehr als zufrieden. mehr...
Ganderkesee: Digitale Hundemarke
[30.05.2025] In Ganderkesee können Hundemarken künftig auch via Smartphone vorgezeigt werden. Wer das digitale Zusatzangebot nutzt, muss keine Metallhundemarke mit sich führen. mehr...
Kreis Rostock: Im Bauwesen vorne
[13.05.2025] Der Kreis Rostock möchte ein vollständig digitales Bauantragsverfahren einführen und zählt dabei zu den Vorreitern in Mecklenburg-Vorpommern. Unterstützt wird die Kommune vom Unternehmen Prosoz Herten. mehr...
Dresden: Schnell und digital zum Wohngeld
[07.05.2025] Die sächsische Landeshauptstadt Dresden nutzt für den digitalen Wohngeldantrag ab sofort den Online-Antragsassistenten des Freistaates Sachsen. Damit soll der Antragsprozess noch einfacher, übersichtlicher und schneller ablaufen. mehr...
AKDB: Cloudbasierte Lösung für die Bauaufsicht
[07.05.2025] Eine cloudbasierte Version ihrer Baugenehmigungssoftware bringt die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) auf den Markt. OTS Bau SaaS soll Bauaufsichtsbehörden entlasten und komplett digitale Workflows ermöglichen. mehr...