De-Mail: Auch im Sozialamt erlaubt
[22.12.2014] In seinen aktuellen Leitfaden für elektronische Kommunikation hat das Bundesversicherungsamt auch die De-Mail aufgenommen. Sozial- und Jugendämter finden darin konkrete Vorgaben zum Einsatz der De-Mail und der korrekten Archivierung digitaler Dokumente.
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