BNetzA: Keine doppelten Tiefbaukosten
[26.4.2018] Unternehmen haben bei ohnehin stattfindenden Tiefbauarbeiten von Hochgeschwindigkeitsnetzen einen Anspruch darauf, parallel ihr eigenes Glasfasernetz zu verlegen. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) in einer aktuellen Entscheidung bekräftigt.
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