[17.2.2011] Der IT-Dienstleister ekom21 ermöglicht den hessischen Standesämtern, die das Fachverfahren AutiSta im ASP-Betrieb einsetzen, ab Anfang März die elektronische Datenübermittlung gemäß XPersonenstand.
Nach der flächendeckenden Einführung des elektronischen Personenstandsregisters ePR21 in mehr als 330 hessischen Standesämtern hat IT-Dienstleister ekom21 nach eigenen Angaben einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes vom 23. Februar 2007 erreicht: Ab Anfang März 2011 können die etwa 350 hessischen Standesämter und die Stadt Bielefeld, die das Fachverfahren AutiSta des Verlags für Standesamtswesen im ASP-Betrieb einsetzen, die elektronische Datenübermittlung nach XPersonenstand durchführen. Wie ekom21 mitteilt, werden die hessischen Standesämter Mitteilungen zunächst innerhalb des Landes verschicken. Sobald die weiteren technischen Voraussetzungen, wie die Einrichtung der Dienste im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) und die Implementierung der XTA-Schnittstelle in den Fachverfahren, geschaffen sind, können die Mitteilungen auch bundesweit versandt werden.
(rt)
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