[6.9.2011] Den Entwurf eines Bundesmeldegesetzes hat die Bundesregierung jetzt beschlossen. Ziele sind die Stärkung des Datenschutzes, die Senkung von Bürokratiekosten und der Online-Zugriff auf Meldedatenbestände.
Die Bundesregierung hat den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (wir berichteten) beschlossen. Laut Ministeriumsangaben wird damit das Melderecht in Deutschland harmonisiert und fortentwickelt sowie ein Bundesmeldegesetz initiiert. Überdies würden Abläufe verschlankt. Das Bundesmeldegesetz werde in der Umsetzung zu Einsparungen von Bürokratiekosten bei der Wirtschaft in Höhe von rund 117 Millionen Euro jährlich führen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es zudem, den Datenschutz zu stärken. So sollen bei einfachen Melderegisterauskünften gewerbliche Auskünfte künftig nur noch zweckgebunden erteilt werden und für Auskünfte zu Zwecken des Adresshandels und der Werbung eine Einwilligung der betroffenen Person erforderlich sein. Die Speicherfrist für Meldedaten nach Wegzug oder Tod einer Person wird auf fünf Jahre beschränkt. Der Gesetzentwurf verbessere auch die Informationsmöglichkeiten öffentlicher Stellen. Diese sollen länderübergreifend online auf die Meldedatenbestände zugreifen können.
(rt)
Der Gesetzentwurf zum Download (PDF; 6,5 MB) (Deep Link)
Weitere Informationen zum Bundesmeldegesetz (Deep Link)
http://www.bmi.bund.de
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