[30.9.2013] Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, fordert, die eID-Funktion des neuen Personalausweises für die Abwicklung von Lastschriften nach SEPA zu nutzen, um auch weiterhin eine medienbruchfreie Umsetzung von E-Government-Prozessen zu ermöglichen.
Mit der Angleichung des elektronischen Zahlungsverkehrs in Europa durch die Single Euro Payment Area (SEPA) kommt es zu Problemen bei der Abwicklung elektronischer Lastschriften. Grund ist das so genannte Online-Mandat: Laut Vorgaben der Banken muss ein solches Mandat ab 1. Februar 2014 in schriftlicher Form vorliegen. Bis auf weiteres wird es in Deutschland keine Möglichkeit geben, Mandate zur Abbuchung ordnungsgemäß auf elektronischem Wege zu erteilen – dies wäre jedoch ein wichtiges Element für die Umsetzung effizienter E-Government-Anwendungen. Die elektronische Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung werde durch SEPA also erheblich erschwert, so die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako. Die kommunalen IT-Dienstleister drängen daher darauf, Online-Mandate in der bisherigen Form auch zukünftig zu akzeptieren. Vitako fordert darüber hinaus eine praktikable Lösung für die medienbruchfreie Prozessgestaltung. Hierfür biete sich die eID-Funktion des neuen Personalausweises (nPA) an. Sie könne die nach SEPA notwendige Unterschrift ersetzen und wäre somit eine weitere sinnvolle Anwendung für den nPA.
(bs)
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