[3.7.2018] Der IT-Planungsrat (IT-PLR) hat Bremen mit neuen Digitalisierungsaufgaben mit Blick auf das Onlinezugangsgesetz beauftragt. Demnach ist das Land für den Themenbereich Familie und Kind sowie mit Hamburg für den Bereich Wirtschaft zuständig.
Bis zum Jahr 2022 müssen alle Verwaltungsdienstleistungen online angeboten werden. So sieht es das Onlinezugangsgesetz vor. Vor diesem Hintergrund hat der IT-Planungsrat in seiner Sommersitzung 2018 über 500 Verwaltungsdienstleistungen in verschiedene Kategorien eingeordnet und ein Umsetzungskonzept beschlossen (
wir berichteten). Für den Themenbereich Familie und Kind ist die Federführung an Bremen übertragen worden. Das teilt jetzt der Senat der Freien Hansestadt mit. Die konkreten technischen Lösungen müssen nun geplant und erstellt werden – insbesondere unter Einbeziehung schon vorhandener Ansätze. Es gehe dabei um mehr, als vorhandene Papierformulare ins Netz zu stellen. Neu im Fokus seien fachübergreifende Verfahren, die den Alltag der Bürger vereinfachen und eine schnellere Bearbeitung von Anträgen ermöglichen – wie es beispielsweise mit dem Bremer Projekt ELFE (
wir berichteten) erreicht werden soll.
Wie der Bremer Senat weiter mitteilt, hat der IT-Planungsrat den Ländern Hamburg und Bremen außerdem den Themenbereich Wirtschaft übertragen. „Das ist auch eine Anerkennung für die gute Kooperation mit Handwerks- und Handelskammer und Verwaltung im Rahmen der Bremer Digitalisierungsstrategie“, sagt dazu Finanzstaatsrats Henning Lühr, der Bremen im IT-Planungsrat vertritt. „Das Projekt des Finanzressorts zur Einführung der E-Rechnung ist ein Anfang, auf dem wir aufbauen können. Gemeinsam mit den beiden Kammern, den Unternehmensverbänden und dem Wirtschaftsressort werden wir die Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen für Unternehmen in bewährter Form voranbringen. Dazu wurde eine Steuerungsgruppe aus Verwaltung und Wirtschaft vereinbart.“
(ve)
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