Gewerbewesen:
Verteildienst für Gewerbemeldungen


[18.9.2020] Digitale Verteilplattformen für Gewerbemeldungen gibt es bereits in mehreren Bundesländern. Eine Software-Lösung unterstützt die Behördenmitarbeiter dabei, die Meldungen zeitnah an alle Adressaten zu übermitteln.

Bundesweit sind mehr als 100 Behörden Empfänger von Gewerbemeldungen gemäß Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV). In vielen Städten verläuft die Übermittlung der Meldungen an die zuständigen Behörden elektronisch, seit Mai 2020 im Standard XGewerbeanzeige 2.1. In einigen Bundesländern bestehen Verteilplattformen, welche die Weiterleitung der Meldungen an die jeweils zuständigen Empfänger übernehmen. In Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern sind solche Plattformen bereits seit mehreren Jahren in Betrieb. In Nordrhein-Westfalen ist Anfang Juli 2020 eine solche Plattform gestartet. Es handelt sich um einen weiteren durch das Wirtschaftsportalgesetz initiierten Baustein zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW (wir berichteten).

Unverzügliche Meldung

Damit müssen die Gewerbeamtsmitarbeiter aus dem jeweiligen Gewerbefachverfahren heraus nur einen Übermittlungsweg bedienen – dies aber in der Regel unverzüglich und separat für jede Meldung. Das auf kommunale IT spezialisierte Unternehmen EDV Ermtraud bietet mit geve|Verteildienst eine Lösung an, die Behördenmitarbeiter dabei entlasten soll. Der geve|Verteildienst umfasst laut Unternehmensangaben zudem eine Validitätsprüfung der ausgehenden Gewerbemeldungen auf XGewerbeanzeige-Konformität und verarbeite auch Rückmeldungen der empfangenden Verteilplattform, erklärt der Hersteller der Lösung.
Die Verteillösung komme in Kommunen verschiedener Bundesländer zum Einsatz, etwa im baden-württembergischen Heidenheim an der Brenz, in Riesa in Sachsen oder in der Gemeinde Alfter in Nordrhein-Westfalen.

Lange Empfängerlisten bedeuten Mehraufwand

Seit Inkrafttreten von XGewerbeanzeige 2.1 im Mai 2020 müssen die Datenübermittlungen gemeindegenau für jede entgegennehmende Kommune erfolgen. Dadurch potenziert sich der Aufwand gerade für Verwaltungsgemeinschaften oder Ämter, die bis zu zehn Gemeinden umfassen können. Mit dem Inkrafttreten von XGewerbeanzeige 2.2 zum Jahresende werden auch die Ausländerämter auf die Empfängerliste rücken. Auch hier kann eine Software-Lösung für Entlastung in den Behörden sorgen, so der Hersteller von geve|Verteildienst. (sib)

https://service.wirtschaft.nrw

Stichwörter: Fachverfahren, EDV Ermtraud, Gewerbewesen, Gewerbe-Service-Portal.NRW (GSP.NRW), Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW), XGewerbeanzeige 2.1



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