[9.8.2007] Zum 1. Juli 2007 wurde die Identifikationsnummer zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren eingeführt. Grundlage sind die Datenbestände der Einwohnermeldeämter. Diese übermitteln die Daten von 82 Millionen Bundesbürgern elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern.
Künftig müssen Bürger eine Steuer-Identifikationsnummer angeben, wenn sie mit den Finanzbehörden in Kontakt treten. Der Fiskus will mit der Nummer unter anderem den Sprung in die komplette elektronische Datenverarbeitung schaffen. Die neue Kennung soll eine Person - ähnlich wie die Sozialversicherungsnummer in den USA - ein ganzes Leben lang begleiten und erst 20 Jahre nach ihrem Tod gelöscht werden. Aus diesem Grund wurde zum Stichtag 30. Juni 2007 in einer bundesweiten Aktion für jeden gemeldeten Einwohner ein gemeindespezifisches "Vorläufiges Bearbeitungsmerkmal" (VBM) vergeben und im Melderegister gespeichert. Nach dieser Erstvergabe erhielt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bestimmte Daten dieser Einwohner. Wie das Rechenzentrum Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) jetzt mitteilt, wurden die vorgeschriebenen Daten aus dem Verbandsgebiet über das Clearing-Center Baden-Württemberg an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn übermittelt. Insgesamt seien in Baden-Württemberg rund 10,4 Millionen Datensätze verarbeitet und an das BZSt weitergeleitet worden. Die Behörde soll die Informationen abgleichen und sicherstellen, dass niemand zwei Nummern erhält und schließlich die neuen elfstelligen Kennungen vergeben, welche die alten Steuernummern mit den zwölf Ziffern ablösen sollen.
(al)
http://www.bzst.bund.dehttp://www.rz-kiru.de
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