[1.7.2009] Den Gesetzentwurf über die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) hat die niedersächsische Landesregierung zur Verbandsanhörung freigegeben.
In Niedersachsen sollen das Wirtschaftsministerium des Landes sowie die Kommunen als Einheitliche Ansprechpartner (EAP) im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie fungieren (wir berichteten). Die Landesregierung hat nun beschlossen, den Gesetzentwurf über die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner in Niedersachsen (NEAG) zur Verbandsanhörung freizugeben. Wie das niedersächsische Innenministerium mitteilt, werden durch das Gesetz auf Wunsch und nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden Aufgaben des EAP auf den kommunalen Bereich übertragen. Für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren wird das Land Niedersachsen ein Online-Portal sowie die zugehörige IT-Infrastruktur zur Verfügung stellen, deren Nutzung für die EAPs gesetzlich verpflichtend ist. Das Innenministerium wird nach eigenen Angaben zusätzlich ermächtigt, Näheres zur Nutzung und zum Betrieb des Portals und der IT-Infrastruktur sowie zu Schnittstellen und Standards durch Verordnungen zu regeln.
(bs)
http://www.mi.niedersachsen.dehttp://www.mw.niedersachsen.de
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