BMI:
Wie viel kostet der nPA?


[7.6.2010] 28,80 Euro soll der neue Personalausweis (nPA) kosten. Laut Bundesinnenminister de Maizière bewegt sich Deutschland mit dieser Gebühr im europäischen Vergleich im Mittelfeld. Für die nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion werden 6 Euro veranschlagt.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat den Entwurf einer Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis (nPA) vorgelegt. Demnach kostet die Ausstellung eines nPA 28,80 Euro (Gültigkeitsdauer: 10 Jahre). Wird die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktiviert, werden 6 Euro fällig, die nachträgliche Deaktivierung hingegen ist gebührenfrei. Antragsteller unter 24 Jahren bezahlen für den nPA 19,80 Euro. Kostenfrei soll die Ausstellung des ersten Personalausweises für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren sein. „Mit dieser Gebühr liegen wir bei einem Vergleich mit anderen europäischen Staaten, die ebenfalls Ausweise mit elektronischer Identitätsfunktion ausgeben, im Mittelfeld“, sagt Bundesinnenminister Thomas de Maizière und ergänzt: „Es ist unsere Aufgabe, ein sicheres und dauerhaft funktionsfähiges Dokument kostendeckend zu produzieren und auszugeben. Das heißt, dass auch die Aufwände der kommunalen Behörden, die nicht nur die Anträge bearbeiten, sondern die Bürgerinnen und Bürger zu den neuen Funktionen, Entscheidungsmöglichkeiten und zum Datenschutz beraten, durch die Gebühr weitestgehend gedeckt sein müssen.“ Nach Angaben des BMI ist der Verwaltungsanteil für die Kommunen mit rund 20 Prozent genauso hoch wie beim Reisepass, der 59 Euro kostet. Daneben enthält die Gebühr von 28,80 Euro die Herstellungskosten durch die Bundesdruckerei. Die Gebührenverordnung soll den Ländern nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Ressorts zugeleitet und noch vor der Sommerpause im Bundesrat verabschiedet werden. (rt)

http://www.personalausweisportal.de
http://www.bmi.bund.de

Stichwörter: Digitale Identität, neuer Personalausweis (nPA), Gebührenverordnung, Thomas de Maizière



Druckversion    PDF     Link mailen


 Anzeige

Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Digitale Identität
Köln: Videoident statt Amtsbesuch
[25.4.2024] Die Stadt Köln hat den Einsatz eines videogestützten Identifikationsverfahrens zur Anmeldung von Eheschließungen sowie An- und Ummeldungen beschlossen. Vorbild für die Entscheidung war die Stadt Wiesbaden, die ein Videoidentifkationsverfahren erfolgreich nutzt. mehr...
Die Einführung von Videoident-Verfahren soll Kölner Bürgerinnen und Bürgern bald einige Amtsbesuche ersparen.
Bielefeld: Umstellung auf BundID
[22.4.2024] In Nordrhein-Westfalen soll zur sicheren Identifizierung bei der Nutzung von Online-Diensten das vom Land betriebene Servicekonto.NRW noch in diesem Jahr von der BundID des BMI abgelöst werden. Nun vollzieht die Stadt Bielefeld bei ihrem Verwaltungsportal die Umstellung. mehr...
In Bielefeld pilotiert nextgov iT die Umstellung des Verwaltungsportals auf die BundID.
Nolis: Anbindung an BundID
[18.4.2024] Mehr als 150 Kommunen, welche die Lösung NOLIS | Rathausdirekt nutzen, hat das Unternehmen Nolis bereits an die BundID und Mein Unternehmenskonto angebunden. mehr...
Fundsachen: Fundservice Deutschland mit BundID
[5.4.2024] Das digitale Fundbüro Fundservice Deutschland, das der Freistaat Sachsen im Rahmen der OZG-Umsetzung als EfA-Leistung zur Verfügung stellt, wurde nun an die BundID angebunden. Damit ersparen sich die Nutzer bei der Suche nach ihren verlorenen Gegenständen die Eingabe der persönlichen Daten. mehr...
Das Online-Portal Fundservice Deutschland ist jetzt an die BundID angebunden.
Osnabrück: Bauanträge mit der BundID einreichen
[19.3.2024] Die Stadt Osnabrück stellt die Antragstellung im Baugenehmigungsverfahren auf die Authentifizierung mit der BundID um. mehr...
Suchen...

 Anzeige

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Digitale Identität:
ekom21 – KGRZ Hessen
35398 Gießen
ekom21 – KGRZ Hessen
procilon GmbH
04425 Taucha bei Leipzig
procilon GmbH
Telecomputer GmbH
10829 Berlin
Telecomputer GmbH
Aktuelle Meldungen