Bayern:
LfD gegen Google Analytics


[7.9.2010] Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) hat die Behörden im Freistaat aufgefordert, künftig auf den Einsatz des Auswertungstools Google Analytics zu verzichten.

Den Service Google Analytics sollen bayerische Verwaltungen in Zukunft nicht mehr einsetzen oder wenigstens einen Zusatz-Code verwenden, um die Identität von Web-Nutzern zu verschleiern. Dies hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD), Thomas Petri, gefordert. In einer Pressemitteilung des LfD heißt es, da der Google-Dienst regelmäßig die vollständige IP-Adresse von Portal-Besuchern erfasse, über welche diese auch identifizierbar seien, stelle der Einsatz des Auswertungstools einen Verstoß gegen das Telemediengesetz dar, solange nicht die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Nutzer vorliege. Nach Angaben des bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten greifen derzeit 222 Behörden im Freistaat auf Google Analytics zurück, um das Verhalten von Website-Besuchern auszuwerten. Dabei würden nur zwei die Anonymisierung mittels IP-Maske (anonymizeIP) einsetzen. Thomas Petri: „Da die Einholung von Einwilligungen der Internet-Nutzer nicht praktikabel ist, sollten bayerische Behörden gänzlich auf eine IP-Adressen-bezogene Auswertung des Nutzerverhaltens verzichten.“ (bs)

http://www.datenschutz-bayern.de

Stichwörter: IT-Sicherheit, Datenschutz, Bayern, Google Analytics



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