[27.9.2010] Im Anschluss an das Spitzengespräch zu Geodatendiensten haben die Datenschützer eine Erklärung abgegeben. Eine Forderung lautet: Die Selbstverpflichtung der Anbieter ersetze rechtliche Regelungen nicht.
An dem Spitzengespräch zu Geodatendiensten (wir berichteten) haben auch Datenschützer teilgenommen und anschließend erklärt, dass die enorme Vielfalt der Angebote in einem auffälligen Missverhältnis zu den unklaren und unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte stehe. Eine Regulierung im Sinne klarer und verbindlicher Anforderungen zum Schutz der Privatsphäre sei daher dringend erforderlich. Die vom Bundesinnenminister angestrebte Selbstverpflichtung der Geodatendienste-Anbieter in Form eines Datenschutz-Kodex kann gesetzliche Regelungen nicht ersetzen, sind die Datenschützer überzeugt. Sollte die Bundesregierung diesen Weg dennoch einschlagen, müssten bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sein, welche die Datenschützer in ihrer Erklärung genauer spezifizieren. Gelänge es der Internet-Wirtschaft bis zum IT-Gipfel im Dezember 2010 nicht, eine Selbstverpflichtung vorzulegen, die den genannten Anforderungen genügt, müsse der Gesetzgeber entsprechende Regelungen schaffen.
(rt)
Erklärung der Datenschützer zu dem Geodatendienste-Gespräch (Deep Link)
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