[25.10.2010] Der aktuelle Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass insbesondere kleine Kommunen Unterstützung bei der Umsetzung von datenschutzrechtlichen Regelungen benötigen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, hat seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2008 und 2009 vorgestellt. Fazit: Insbesondere kleine Gemeinden benötigen Unterstützung bei der Umsetzung von Datenschutzregelungen. Besuche bei zwanzig Kommunen unterschiedlicher Art und Größe sowie eine Befragung aller Kreise, Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2009 hatten ergeben, dass die wesentlichen Datenschutzprobleme struktureller Natur sind und von den Kommunen nicht alleine gelöst werden können. So hatten laut dem Bericht auch acht Jahre nach Inkrafttreten des Landesdatenschutzgesetzes zwischen 30 und 45 Prozent der Kommunen überhaupt keinen behördlichen Datenschutzbeauftragten oder ihn nicht dem Gesetz entsprechend bestellt. Als häufigste Gründe wurden angegeben, dass bislang niemand danach gefragt habe, innerhalb der Kommune keine geeignete Person für die Aufgabe gefunden worden sei oder intern die Bereitschaft gefehlt habe, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Dennoch sei vor allem beim technischen Personal der Kommunen, aber auch bei den Mitarbeitern der Meldeämter die Bereitschaft festzustellen, Datenschutzempfehlungen nachzukommen. Das Leitungspersonal sei dagegen in einigen Fällen sehr reserviert aufgetreten, heißt es in dem Bericht weiter. Grund sei in diesem Fall vermutlich ein schlechtes Gewissen verbunden mit dem Versuch, die bekannten Datenschutzmängel zu verstecken. Der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns sieht das Land nun in der Pflicht, die Kommunen bei der Einführung von E-Government-Verfahren wesentlich intensiver und frühzeitiger zu unterstützen. „Die in der Mehrzahl sehr kleinen Kommunalverwaltungen sind mit ihrer gegenwärtigen personellen Ausstattung und technischen Infrastruktur nicht in der Lage, auch nur die geringsten Datensicherheitsanforderungen durchgängig sicherzustellen“, so Neumann.
(bs)
Der Tätigkeitsbericht zum Download (PDF; 1,6 MB) (Deep Link)
http://www.datenschutz-mv.de
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