[24.11.2010] Die Verabschiedung des De-Mail-Gesetzes wird vermutlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen: Die Fachausschüsse des Bundesrates haben zahlreiche Bedenken zu dem aktuellen Gesetzentwurf geäußert.
Der Bundesrat hat sich kritisch zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten geäußert. Experten aus den Fachausschüssen der Länderkammer sagten laut einem Bericht auf heise online, es gebe noch eine Vielzahl rechtlicher und technischer Fragen. Diese müssten im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden. So bedarf das De-Mail-Verfahren nach Ansicht des Rechtsausschusses beispielsweise zwingend einer Abstimmung mit dem Signaturgesetz, zudem sollte eine konstante Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der ausgetauschten Daten verpflichtend sein. Bedenken hat der Bundesrat darüber hinaus hinsichtlich der Zusammensetzung der De-Mail-Adresse, da diese auch den Namen des jeweiligen Providers beinhaltet. Dies könne zu Akzeptanzproblemen führen, da Accounts bei einem Wechsel des Anbieters nicht übertragbar sind. Moniert wurde außerdem, dass die Bundesregierung im aktuellen Gesetzentwurf zentrale Forderungen nicht berücksichtigt hat, welche der Bundesrat nach Prüfung der ersten Version des De-Mail-Gesetzes (damals noch Bürgerportalgesetz) gestellt hatte. Dazu zählen die Anschlussfähigkeit der De-Mail-Dienste an bestehende elektronische Kommunikationsplattformen oder die technikneutrale Ausgestaltung der Regelungen einer elektronischen Verwaltungszustellung. Abgesehen von diesen inhaltlichen Defiziten weise der Gesetzentwurf auch redaktionelle und sprachliche Mängel auf und verwende Schlüsselbegriffe uneinheitlich. Der Bundesrat hat daher Bedenken, ob der Gesetzentwurf insgesamt dem Gebot der Normenklarheit entspricht und ausreichend verständlich ist.
(bs)
Empfehlungen des Bundesrates zum De-Mail-Gesetz (Deep Link)
http://www.bundesrat.de
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