[2.2.2011] Erheblichen Änderungsbedarf beim Bayerischen Datenschutzgesetz sieht der Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri. Angepasst werden müssten beispielsweise Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet.
Seinen aktuellen Tätigkeitsbericht 2010 hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD), Thomas Petri, vorgestellt. Darin heißt es, das bewährte Datenschutzgesetz des Freistaats sei in die Jahre gekommen – unter anderem bei Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet bestehe erheblicher Änderungsbedarf. Unter dem Aspekt der Datensicherheit kritisch zu betrachten sei zudem der Trend, die IT-Ressourcen des Freistaats an wenigen Standorten zusammenzufassen. Eine ressortübergreifende Zentralisierung bestimmter IT-Aufgaben werfe auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Hinsichtlich der Nutzung von Cloud-Computing-Angeboten ruft der BayLfD die öffentliche Verwaltung zu äußerster Zurückhaltung auf. In seinem Bericht geht Petri zudem auf die Einführung des neuen Personalausweises ein. Dessen Start sei auch aus datenschutzrechtlicher Sicht holprig verlaufen: So wurden die Bürger unzureichend informiert, abgegebene Fingerabdruckdaten zu lange gespeichert und Mängel bei den in den Ausweisbehörden eingesetzten Lese- und Schreibgeräten festgestellt. Der vollständige Tätigkeitsbericht steht zum Download bereit.
(bs)
Der Tätigkeitsbericht zum Download (PDF; 4,5 MB) (Deep Link)
http://www.datenschutz-bayern.de
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