NRW:
Datenschutzmängel beim RIS-Einsatz


[12.5.2011] Kommunen in Nordrhein-Westfalen halten beim Einsatz von Ratsinformationssystemen (RIS) nicht immer alle datenschutzrechtlichen Vorgaben ein. Dies geht aus dem aktuellen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten Ulrich Lepper hervor.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper, hat den Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2011 vorgestellt. Wie aus dem Dokument hervorgeht, ist im kommunalen Bereich unter anderem die Einhaltung des Datenschutzes bei der Bekanntgabe personenbezogener Daten in Rats- und Ausschusssitzungen sowie in Ratsinformationssystemen ein Problem. Die Zahl der eingehenden Eingaben spreche leider dafür, dass viele Kommunen die notwendigen datenschutzrechtlichen Vorgaben noch nicht einhielten, so Ulrich Lepper. Darüber hinaus mahnte der Datenschutzbeauftragte an, dass in Deutschland bislang ein schlüssiges politisches Konzept für den Datenschutz im digitalen Zeitalter fehle. Auch die Initiative des ehemaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière für ein Rote-Linie-Gesetz und Selbstverpflichtungen der Wirtschaft greife zu kurz, weil nur ein Minimaldatenschutzstandard für das Internet angestrebt werde. Lepper: „Ich kann keinem meiner Kontrolle unterliegenden Unternehmen erklären, warum es an strenge Datenschutzgesetze gebunden ist, die nicht mehr gelten sollen, sobald dieselben Daten ins Internet gestellt werden.“ Unabhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen plant der nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte, seine Behörde in Zukunft schlagkräftiger aufzustellen – etwa durch ein Team für Kontrollen vor Ort, das kritische Datenverarbeitungen schnell klären könne. (bs)

Der Tätigkeitsbericht 2011 zum Download (PDF; 4,4 MB) (Deep Link)
http://www.ldi.nrw.de

Stichwörter: IT-Sicherheit, Datenschutz, Ratsinformationssysteme (RIS), Nordrhein-Westfalen, Ulrich Lepper



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