[10.10.2011] Um die datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung von Facebook ging es bei einem Treffen des Leiters des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit dem Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein.
Zu einem ersten Gespräch über Fragen des Datenschutzes beim sozialen Netzwerk Facebook haben sich der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, und der Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Arne Wulff, getroffen. Staatssekretär Wulff erklärte anschließend: „Wir sind hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit der Informationsangebote der Landesregierung weiter unterschiedlicher Auffassung.“ Wie die Staatskanzlei Schleswig-Holstein mitteilt, will die Landesregierung vor einer abschließenden Bewertung der vom ULD vorgetragenen Bedenken zunächst die Ergebnisse der Innenministerkonferenz abwarten. Wulff: „Angesichts der Tatsache, dass derzeit 8 von 16 Bundesländern eine Facebook-Fanpage zur medialen Kommunikation nutzen, ist nur ein abgestimmtes Vorgehen der Länder sinnvoll.“ Das ULD wehrt sich indes gegen Kritik, es überschreite seine Kompetenzen, wenn es Nutzern von Fanpages und Facebook-Plug-ins Bußgelder androhe. „Uns ist klar, dass unsere Vorgehensweise Widerspruch findet und letztlich eine gerichtliche Klärung der Verantwortlichkeit für und der Rechtswidrigkeit von Fanpages und Plug-ins stattfinden wird“, so Thilo Weichert. Es bestehe aber kein Zweifel daran, dass Verstöße gegen das allgemeine Datenschutzrecht sowie das Telemediengesetz vom ULD mit Beanstandungen, Untersagungsverfügungen und Bußgeldern geahndet werden könnten. Die Behörde habe jedoch von Anfang an zugesichert, dass dabei die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Opportunität strikt beachtet werden. Zudem habe das ULD sowohl die festgestellten technischen Fakten als auch die eigene rechtliche Bewertung von Beginn an öffentlich gemacht. Die festgestellten technischen Fakten seien von Facebook ausdrücklich bestätigt worden. Thilo Weichert: „Dem ULD geht es nicht um Skandalüberschriften in der Presse, sondern um eine fachliche Klärung. Alle Beteiligten sollten ein Interesse an einer schnellstmöglichen Klärung auf einer sachlichen Ebene haben.“
(bs)
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