[27.9.2012] Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat bisher bestehende Einschränkungen
für die Berechtigungszertifikate der kommunalen IT-Dienstleister
Citkomm und citeq zum Auslesen von Daten aus dem neuen Personalausweis
aufgehoben.
IT-Dienstleister Citkomm hat vom Bundesverwaltungsamt (BVA) ein neues Berechtigungszertifikat zum Auslesen von Daten aus dem neuen Personalausweis (nPA) erhalten. Wie Citkomm mitteilt, war das bisherige Zertifikat aufgrund einer Besonderheit des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen mit einer Auflage versehen gewesen. Das BVA habe diese nun nach intensiven Beratungen mit dem nordrhein-westfälischen Innenministerium aufgehoben. Somit kann Citkomm für die Verbandsmitglieder künftig als Diensteanbieter für den Bereich Bürgerportal/Bürgerkonto (citkoPortal) auftreten und will jetzt die technischen Rahmenbedingungen schaffen, um einen produktiven Einsatz des nPA bei citkoPortal zu ermöglichen. Auch beim IT-Dienstleister der Stadt Münster, citeq, hat das BVA Einschränkungen für die Nutzung des Berechtigungszertifikats aufgehoben. Damit kann citeq nach eigenen Angaben sein Berechtigungszertifikat jetzt auch dazu nutzen, Dienstleistungen im Rahmen der so genannten Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung anzubieten. In diese Kategorie falle etwa die Beantragung eines Führungszeugnisses. Laut citeq wird auf diese Weise die breite Nutzung der Online-Ausweisfunktion des nPA und des elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) vereinfacht. Stefan Schoenfelder, Betriebsleiter der citeq: „Hinzu kommt, dass wir bis zu 90 Prozent der Zertifikatskosten einsparen können.“
(ve)
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