[3.4.2013] Einen ersten Bericht zur Umsetzung des Transparenzgesetzes hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg vorgelegt.
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat gestern (2. April 2013) einen ersten Bericht vorgelegt, in dem über den Stand der Umsetzung des Transparenzgesetzes informiert wird. Die Zahl der Auskunftsanträge an die gesamte Verwaltung ist nach Angaben der Behörde für Justiz und Gleichstellung seit dem Inkrafttreten moderat gestiegen. Waren es früher circa 16 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, so sind es nach Inkrafttreten des Transparenzgesetzes im Oktober rund 29 vergleichbare Anfragen pro Monat. Ab Herbst kommenden Jahres sollen zahlreiche Dokumente in einem elektronischen Register im Internet veröffentlicht werden. In dieses Informationsregister soll auch das kürzlich gestartete Open-Data-Portal (
wir berichteten) integriert werden. Um pünktlich mit dem Register starten zu können, wurde eine behördenübergreifende Projektgruppe eingesetzt. Über einen Beirat sollen nach Angaben der Justizbehörde auch außerbehördliche Erfahrungen, insbesondere von Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften, Kirche sowie der Transparenzinitiative und vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten einfließen. Justizstaatsrat Ralf Kleindiek: „Wir liegen bei der Umsetzung gut im Zeitplan. Mit dem Informationsregister ermöglichen wir den Bürgerinnen und Bürgern einen noch tieferen Einblick in die Abläufe der Hamburgischen Verwaltung und machen behördliches Handeln nachvollziehbarer.“
(rt)
Die Stellungnahme des Senats (Deep Link)
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