Bayern:
ePR bestens akzeptiert


[29.7.2014] Seit einem Jahr sind die bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) zentral betriebenen elektronischen Personenstandsregister (ePR) im Produktivbetrieb. Über 2,3 Millionen Beurkundungen haben die bayerischen Standesämter dort zwischenzeitlich gespeichert.

Seit Ende Juni 2013 beurkunden alle bayerischen Standesämter ihre Personenstandsfälle für Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle in den bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) zentral betriebenen elektronischen Personenstandsregistern (ePR) (wir berichteten). Zuvor sind diese Beurkundungen rund 150 Jahre lang in Personenstandsbüchern durchgeführt worden. Laut AKDB haben die bayerischen Standesämter bereits über 2,3 Millionen Beurkundungen in den ePR gespeichert. Demnach entfallen auf das Geburtenregister 898.000, auf das Eheregister 578.000, auf das Lebenspartnerschaftsregister 6.200 und auf das Sterberegister 805.000 Beurkundungen. Neben den so genannten Übergangsbeurkundungen ab dem 1. Januar 2009 erfassen viele Standesämter laut dem IT-Dienstleister freiwillig auch Altfälle in die ePR nach, um ihre papiergestützten Register aufzulösen. Nach wie vor treffe sich die in der Einführungsphase eingerichtete und regelmäßig tagende Expertenrunde mit Vertretern der Standesämter, der kommunalen Spitzenverbände und des bayerischen Innenministeriums zum Informationsaustausch. Anforderungen und Wünsche der Standesämter an den Betrieb der ePR sollen dabei erörtert werden. (ve)

http://www.akdb.de

Stichwörter: Fachverfahren, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Bayern, Standesamtswesen, Personenstandswesen, elektronisches Personenstandsregister (ePR)



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