[12.3.2015] Mit den Anforderungen des E-Government-Gesetzes kennen sich die Verwaltungen in Deutschland aus. Das zeigt eine aktuelle Studie. In Kommunen gibt es allerdings zu wenige Personal- und Finanzressourcen, um das Gesetz umzusetzen.
Die gesetzlichen Verpflichtungen des E-Government-Gesetzes sind in den Köpfen der deutschen Behörden angekommen. Das zeigt eine Studie, die der Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz und IT-Dienstleister Materna bundesweit für alle drei Verwaltungsebenen durchgeführt haben. Die Ergebnisse zeigen auch, dass die Kommunen bei der Umsetzung von E-Government-Angeboten weiter sind als die Landesverwaltungen. Der elektronische Zugang zur Verwaltung für Bürger und Unternehmen (56 Prozent), elektronische Formulare (54 Prozent) sowie elektronische Amts- und Verkündigungsblätter (38 Prozent) seien in zahlreichen Verwaltungen vorhanden. Erfreulich hoch sind laut Materna die Planungsziele, die sowohl im Landes- als auch im Kommunalbereich bestehen. Insbesondere die Eröffnung eines De-Mail-Zugangs (46 Prozent), die Umsetzung eines elektronischen Identitätsnachweises (38 Prozent) sowie die elektronische Bezahlfunktion (40 Prozent) stehen dabei im Fokus. Den größten Mehrwert für die Verwaltung sehen sowohl Bundes- und Landesbehörden als auch kommunale Behörden in der elektronischen Akte. Bei 44 Prozent der Behörden sei die Umsetzung allerdings ein langfristiges Ziel, da ihnen zentrale Voraussetzungen fehlen. An zweiter Stelle stehen bei Bund und Ländern mit 48 Prozent die elektronischen Formulare, bei den Kommunen mit 56 Prozent die elektronischen Bezahlmöglichkeiten. Bis zur vollständigen Umsetzung der geplanten Vorhaben des E-Government-Gesetzes ist es noch ein langer Weg, meldet Materna. Denn vielen Ideen stehen zu geringe Personal- und Finanzressourcen entgegen. Die Kommunen wünschen sich zudem Unterstützung durch die Bundesländer in Form von eigenen Landesgesetzen und durch die Bereitstellung technischer Basiskomponenten. Zahlreiche Landes- und Kommunalbehörden messen laut der Studie dem Gesetz zudem eine geringe Bedeutung für ihre eigene Institution bei. Nur zehn Prozent der befragten Behörden meint, vom E-Government-Gesetz direkt betroffen zu sein. Mehr als 100 Teilnehmer aus Bund, Ländern und den 300 größten Städten Deutschlands haben an der Online-Studie teilgenommen. Abgefragt wurden die Kategorien Kenntnisstand und Verortung, Voraussetzungen, Erwartungen und Herausforderungen sowie Perspektiven. Die Ergebnisse der Befragung sollen erstmals am 18. März 2015 auf der CeBIT in Hannover vorgestellt werden.
(an)
Hier können die Ergebnisse der Studie angefordert werden. (Deep Link)
http://www.hs-harz.dehttp://www.materna.de
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