[25.6.2015] Den Entwurf für ein Landestransparenzgesetz hat der rheinland-pfälzische Ministerrat beschlossen. Zahlreiche Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren sind aufgegriffen worden.
Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat jetzt den Gesetzentwurf für ein Landestransparenzgesetz beschlossen. Wie die Landesregierung mitteilt, wird den Bürgern ein umfassendes Recht auf den Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen gewährt. „Wesentliche Neuerung ist die Verpflichtung der Verwaltung zur aktiven Veröffentlichung von Informationen auf einer elektronischen Plattform, der so genannten Transparenz-Plattform, im Internet“, erklärt Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Informationszugang auf Antrag ist laut der Meldung weiterhin zu gewähren. Die transparenzpflichtigen Stellen sollen die Daten soweit wie möglich maschinell lesbar und in leicht weiterzuverarbeitender Form anbieten. In einem breit angelegten Beteiligungsverfahren konnte sich die Öffentlichkeit zu dem geplanten Gesetz äußern (
wir berichteten). Zahlreiche Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren sind laut der Landesregierung im nun vorliegenden Gesetzentwurf aufgegriffen worden. Dazu zählt laut Innenminister Roger Lewentz eine weitere Regelung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie regle die Möglichkeit der Unkenntlichmachung, bevor der Zugang zu bestimmten Informationen gewährt wird. Außerdem müssen Informationen, die auf Antrag zugänglich gemacht wurden, auf der Transparenz-Plattform veröffentlicht werden. „Die Zustimmung der Person, die den Antrag gestellt hat, ist hierfür nicht mehr erforderlich“, sagt Lewentz. „Mit der Zugänglichkeit für alle wird die Transparenz konsequent umgesetzt und weiter erhöht.“
(ve)
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